Strafverfahren gegen Aleksandar Ivanov

  • Ministerium der Justiz
    - Staatsanwaltschaft -




    An den
    Vrhovni sud




    Anklageschrift




    Alexandar Ivanov, wohnhaft in Portograd, Republik Pelagonien,


    wird angeklagt


    am 12.03.2009 das Fahrzeug der kaysteranischen Abgeordneten Katharina Maleva beschädigt zu haben.


    Beim Versuch, sein Fahrzeug in eine kleine Parklücke einzuparken, beschädigte der Beklagte das parkende Fahrzeug der Zeugin Maleva.


    Vergehen, strafbar gemäß Â§ 29 StrafGB


    Beweismittel


    I. http://forum.severanija.net/attachment.php?attachmentid=36
    II. Zeugenaussage von Katharina Maleva, Vranja, Republik Kaysteran




    Der Angeschuldigte ist bislang noch nicht straffällig geworden.

  • Das Verfahren wird hiermit eröffnet.


    Anklage und Verteidigung haben sich unverzüglich hier einzufinden.


    Beide Parteien werden derweil gebeten, etwaige Zeugen zu benennen. Ich möchte hier anmerken, dass Zeugen zum Hergang der Tat aufgrund der Offensichtlichkeit nicht befragt werden müssen.


    Möchte der Angeklagte hier vor Gericht aussagen?

  • Ich räume ein, dass ich das Fahrzeug der Zeugin beschädigt habe, möchte aber als Entschuldigung vorbringen, dass ich zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Die Vorkommnisse habe ich nicht beabsichtigt und nicht gewollt.

  • Nein, Herr Vorsitzender, das nicht. Es gab zirka eine Stunde vor dem betreffenden Ereignis eine Kabinettssitzung, zu der traditionell eine Flasche Sliwowitz aufgetischt wurde.

  • Wenn Sie jemand deswegen angehalten hätte, wäre das im Übrigen auch rechtswidrig gewesen. Wir finden hier einen Normenkatalog vor, der Trunkenheit am Steuer und ähnliche Delikte nicht einmal als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.


    Als Sie die Parklücke erfasst haben, was haben Sie da gedacht und gemacht? Schildern Sie das bitte genau.

  • Es handelte sich um die einzig freie Parklücke. Ich ging davon aus, dass der Wagen dort hineinpasst, da er immer auf diesem Parkplatz geparkt wird. Deshalb steuerte ich sie auch an.


    Entweder Frau Maleva oder der Besitzer des Wagens auf der anderen Seite muss aber aber nicht ganz korrekt geparkt haben, so dass die Parklücke tatsächlich kleiner war. Das merkte ich aber zu spät.


    Da Frau Maleva einen Kleinwagen fährt - ich glaube es ist ein harbothensisches Fabrikat - hatte dieser meiner schweren Dienstlimousine nicht viel entgegenzusetzen. Als ich die ganze Sache bemerkte, war das Maleur bereits geschehen.

  • Vielen Dank für die Ausführungen


    Ich möchte hier offen sagen, dass ich es als schwierig erachte, hier über den strafrechtlichen Weg zu richten. Sicherlich: Es wird - in welcher Form auch immer geartet - ein Schaden vorliegen. Würde ich hier ein Urteil fällen, wäre dies ein Präzedenzurteil für ähnliche Fälle. Dies hätte wohl zur Folge, dass jede mögliche Unachtsamkeit, die auch "nur" einen Blechschaden verursachte, vor Gericht landen wird. Dieser Zustand wäre für ein freiheitliebendes Land durchaus ein Problem.


    Ich unterbreche die Sitzung und werde mit der Beschädigten und dem Beschuldigten korrespondieren.

  • Ich setze der Geschädigten eine Frist bis zum 12. April.


    Gez
    N RISTIC


    Ich stelle hiermit das Verfahren ein. Die Geschädigte kann über andere Wege ihren Ersatzanspruch geltend machen. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, Sachbeschädigungen à la Kollision am Parkplatz oder Kaugummi auf dem Fußweg zu ahnden.

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