Ich werde hier mal gefundene Gesetze reinpacken:
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Geschäftsordnungsgesetz (GOG)
Abschnitt 1 – Der Predsednik skupštine (PS)
§1 Aufgaben des Predsednik skupštine
(1) Der Predsednik skupštine ist für die Arbeitsfähigkeit der Skupština verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
(2) Der Predsednik skupštine nimmt die Anträge der Abgeordneten und der Mitglieder der Regierung entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und fordert sie auf, innerhalb von 48 Stunden eine Aussprache zu beantragen, was mit einer einfachen Wortmeldung geschieht. Wird keine Aussprache beantragt, stellt der Predsednik skupštine den Antrag innerhalb weiterer 24 Stunden zur Abstimmung.
(3) Der Predsednik skupštine hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthografie und Grammatik der deutschen Sprache oder die formalen Regeln zum Aufbau von Gesetzen verstoßen, mit der Bitte um Korrektur zurückzuweisen.
§2 Wahl des Predsednik skupštine
(1) Der Predsednik skupštine wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Skupština gewählt. Vereinigt keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Skupština auf sich, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang teilnehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
(2) Die Skupština kann nach denselben Richtlinien einen Stellvertreter des Predsednik skupštine wählen. Er übernimmt die Aufgaben des Predsednik skupštine in dessen Abwesenheit oder nach dessen Ausscheiden aus dem Amt. Die Bestimmungen der Verfassung, der Gesetze und dieser Geschäftsordnung zur Amtszeit des Predsednik skupštine gelten entsprechend.
(3) Die Amtszeit des Predsednik skupštine endet, wenn die Skupština mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt, spätestens aber nach 3 Monaten.
(4) Eine Wiederwahl ist zulässig.
(5) Ist kein Stellvertreter gewählt, wird der Predsednik skupštine durch die gemeinsame Leitung des Savet države vertreten.
Abschnitt 2 – Tagesordnung, Einberufung, Leitung, Durchführung
§3 Sitzungen
(1) Die Skupština tagt permanent.
(2) Die Kommunikation der Skupština ist öffentlich und erfolgt per Forum.
(3) Störungen der Arbeit der Skupština, z.B. Zwischenrufe in Abstimmungen oder Beleidigungen, werden mit Geldbuße zwischen 100 und 1.000 Talir geahndet.
§4 Aussprachen, Debatten
(1) Der Predsednik skupštine eröffnet die Aussprachen über das Forum.
(2) Die Dauer einer Aussprache bestimmt der Predsednik skupštine. Sie dauert mindestens zwei Tage.
(3) Der Predsednik skupštine beendet die Aussprache und stellt die Anträge innerhalb von 24 Stunden zur Abstimmung.
§5 Abstimmungsregeln bei öffentlichen Abstimmungen
(1) Öffentliche Abstimmungen werden im Forum in einem separaten Thread durchgeführt.
(2) Die Stimmabgabe wird nur gewertet, wenn sie nicht nachträglich geändert wurde und außer der vom Abgeordneten gewählten Stimmoption und einer allgemeinen Signatur nichts enthält.
(3) Abstimmungen laufen in der Regel vier Tage. Aus aktuellem Anlass kann der Predsednik skupštine die Abstimmungszeit auf höchstens zwei Tage verkürzen.
(4) Der Predsednik skupštine kann das Ergebnis vorzeitig beenden, wenn alle Abgeordneten abgestimmt haben oder eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.
§6 Abstimmungsregeln bei geheimen Abstimmungen
(1) Geheime Abstimmungen werden in einem vom Predsednik skupštine bereitgestellten, für geheime Abstimmungen geeigneten Wahlsystem durchgeführt.
(2) Der Beginn einer geheimen Abstimmung wird in einem separaten Thread durch die Frage und einen Verweis zum Wahlsystem angegeben. Stimmabgaben, die im Forum als Posting erfolgen, sind nicht zu werten.
(3) Geheime Abstimmungen laufen vier Tage. Das Ergebnis wird im Forum der Skupština vom Predsednik skupštine bekanntgegeben.
§7 Rederecht
(1) Die Mitglieder der Skupština und der Regierung haben in allen Sitzungen der Skupština Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
(2) Der Predsednik skupštine kann anderen Personen Rederecht erteilen.
§8 Feststellung der Beschlussfähigkeit, Folgen der Beschlussunfähigkeit
(1) Die Skupština ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnimmt.
(2) Wird nach Abschluss einer Abstimmung die Beschlussunfähigkeit festgestellt, stellt der Predsednik skupštine den Antrag nach sieben Tagen erneut zur Abstimmung.
(3) Sollte wieder keine Beschlussfähigkeit gegeben sein, bestimmt der Predsednik skupštine das weitere Vorgehen.
(4) Die Feststellung der Beschlußfähigkeit geschieht ausschließlich auf Antrag eines Mitglieds innerhalb von 24h nach Abstimmungsende.
§ 9 Fragestellung
(1) Der Predsednik skupštine stellt die Fragen so, dass sie sich mit "Ja" oder "Nein" beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
(2) Die Fragen müssen möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
(3) Jeder Abgeordnete kann die Teilung der Fragestellung beantragen.
Abschnitt 3 - Schlussbestimmungen
§ 10 Abweichungen von dieser Geschäftsordnung
Abweichungen von der Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Skupština beschlossen werden.
§ 11 Auslegung dieser Geschäftsordnung
(1) Während einer Sitzungsperiode der Skupština auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Predsednik skupštine für den Einzelfall.
(2) Die Entscheidung des Predsednik skupštine kann durch einfache Mehrheit überstimmt werden.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft.
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