Strafgesetzbuch (StrafGB)

  • Die Regierung stellt folgenden Antrag auf Debatte:




    Die Debatte ist eröffnet, die Antragstellerin hat das Wort. Ende: 20.03.2009

  • Ich fände es gerade zu hervorragend wenn die Antragsstellerin in irgendeiner Art und Weise die inhaltichen Änderungen und Schlüße warum wir ein neues Strafgesetzbuch brauchen auch hier im Hause erläutern würde. Nicht jeder ist ein Strafrechtsexperte und ich sehe es als unwürdig an dem Hause nur ein Gesetz hinzuklatschen welches abgesegnet werden soll.


    Desweiteren beantrage ich eine 5-tägige Verlängerung der Debatte.

  • Wie Sie sehen, sind zahlreiche Straftatbestände hinzugekommen. Da im Strafrecht ein Analogieverbot gilt, kann man nur Personen bestrafen, deren Tat sich genau unter einem Straftatbestand subsumieren lässt. Daher ist es nötig und auch im Interesse des Bürgers, den Tatbestandskatalog so ausführlich und detailliert wie möglich zu gestalten.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Wie Sie sehen, sind zahlreiche Straftatbestände hinzugekommen. Da im Strafrecht ein Analogieverbot gilt, kann man nur Personen bestrafen, deren Tat sich genau unter einem Straftatbestand subsumieren lässt. Daher ist es nötig und auch im Interesse des Bürgers, den Tatbestandskatalog so ausführlich und detailliert wie möglich zu gestalten.


    So in etwa wollte ich das auch gerade schreiben. ;)

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