• Entwurf:


  • Zu Teil 2 - Verträge:


    Ich fände eine Auflistung einiger der möglichen Vertragstypen schön: Kaufvertrag (haben wir ja schon weiter oben angeschnitten), Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc.


    Außerdem könnte man das ZGB in AZG umbenennen, damit klar wird, dass in diesem Allgemeinen Zivilgesetz allgemeine Vorschriften niedergelegt sind, die für alle Rechtsgeschäfte gelten. Es ist also auch sinnvoll, hier Fristen zu definieren.


    Zu § 14 - Geschäftsunfähigkeit:


    Ich habe den Eindruck, dass man hier ab 6 Jahren voll geschäftsfähig ist. Ist das so beabsichtigt?


    Zu § 15 - Vertretung:


    Hier fehlt noch die Ergänzung, dass Vertreter ohne gültige Vertretungsmacht selbst für die Erfüllung des geschlossenen Vertrages haften.


    Zu § 17 II:


    Wo ist das her? Klingt irgendwie seltsam.


    Zu § 18 - Nichtigkeit von Verträgen:


    "2. er mit den Grundsätzen der sozialistischen Moral unvereinbar ist;"
    Das ist mir viel zu unkonkret.


    Zu § 24 I:
    "Er" muss es heißen.


    Zum 3. Teil: Besondere Vorschriften:


    Zusätzlich sollte man die Verpfändung als Vertrag aufnehmen, damit das passende Gegenstück zum Pfandrecht besteht und diese Paragraph auch etwas entschlackt werden kann.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Zu Teil 2 - Verträge:


    Ich fände eine Auflistung einiger der möglichen Vertragstypen schön: Kaufvertrag (haben wir ja schon weiter oben angeschnitten), Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc.


    Außerdem könnte man das ZGB in AZG umbenennen, damit klar wird, dass in diesem Allgemeinen Zivilgesetz allgemeine Vorschriften niedergelegt sind, die für alle Rechtsgeschäfte gelten. Es ist also auch sinnvoll, hier Fristen zu definieren.


    Zustimmmung.


    Zitat

    Zu § 14 - Geschäftsunfähigkeit:


    Ich habe den Eindruck, dass man hier ab 6 Jahren voll geschäftsfähig ist. Ist das so beabsichtigt?


    Der muss zusammen mit § 13 betrachtet werden.


    Zitat

    Zu § 15 - Vertretung:


    Hier fehlt noch die Ergänzung, dass Vertreter ohne gültige Vertretungsmacht selbst für die Erfüllung des geschlossenen Vertrages haften.


    Ok.


    Zitat

    Zu § 17 II:


    Wo ist das her? Klingt irgendwie seltsam.


    Finde es völlig ok so. 2 Wochen sind allerdings etwas mehr als im RL üblich.


    Zu § 18 - Nichtigkeit von Verträgen:


    Zitat

    "2. er mit den Grundsätzen der sozialistischen Moral unvereinbar ist;"
    Das ist mir viel zu unkonkret.


    Ja, streichen wir.


    Zitat

    Zu § 24 I:
    "Er" muss es heißen.


    Ja. :)


    Zitat

    Zum 3. Teil: Besondere Vorschriften:


    Zusätzlich sollte man die Verpfändung als Vertrag aufnehmen, damit das passende Gegenstück zum Pfandrecht besteht und diese Paragraph auch etwas entschlackt werden kann.


    Formuliere bitte mal was. :)

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Ich möchte das Gesetz vorher nochmal überarbeiten.


    Der Besitz ist z. B. noch nicht definiert.


    Mache ich morgen. :)


    Bläh das Ding aber nicht zu weit auf. ;)

  • Ich habe noch einen Edit beim Darlehensvertrag gemacht und das Konstrukt der "Bürger und Betriebe" durch die "juristische Person" ersetzt. Kann raus.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Ich habe noch einen Edit beim Darlehensvertrag gemacht und das Konstrukt der "Bürger und Betriebe" durch die "juristische Person" ersetzt. Kann raus.


    Supi. Ich mache nur noch die Bindestriche in den §§ einheitlich und schick es dann in die Pipeline.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!