Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge

  • Antrag:


  • Das sehe ich genauso.
    Zumindest die sozialen Dienste sollten von den sozialen Einrichtungen der orthodoxen Kirche mitgestaltet werden.
    Ansonsten stehe ich auch hinter der Sache.


    "Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)

  • Ich freue mich, wenn alle gesellschaftliche Kräfte soziales Engagement zeigen.


    Der Gesetzentwurf soll vor allem sicherstellen, dass soziale Mindeststandards eingehalten werden und die staatlichen Organe hierfür verantwortlich sind. Ich halte es aber nicht für verkehrt, wenn diese nicht allein für die Umsetzung sorgen müssen, und habe eine Änderung als neuen § 4 ergänzt:



    Ich bitte um Mitteilung, ob das eure Unterstützung findet, oder ob noch weiterer Gesprächsbedarf besteht.

  • Zitat

    Original von Radovan Radenković
    Mein Vorschlag wäre es das Prinzip der Subsidiarität in den Vordergrund zu stellen.


    Folgendes wäre vorstellbar:


    „Gesundheits- und soziale Dienstleistungen können auch durch soziale, kirchliche und kommunale Einrichtungen angeboten und erbracht werden, sofern eine gleichwertige Qualität sichergestellt werden kann.“


    OK?

  • Vorschlag:


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