Zur Abstimmung steht folgender Antrag:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Feiertagsgesetz
§ 1
Das Feiertagsgesetz wird umbenannt in "Feiertagsgesetz der Republik Vesteran".
§ 2
§ 2 des Feiertagsgesetzes wird wiefolgt geändert:
(1) Feste Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - Weihnachten
- 01.02. - Tag der staranischen Einheit
- 08.03. - Frauentag
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 09.09. - Tag des Bundes
- 10.12. - Unabhängigkeitstag
- 25.12. - Katholische Weihnachten
(2) Bewegliche Feiertage sind:
- Ostern - von Karfreitag bis zum 2. Ostertag
(3) Die beweglichen Feiertage werden nach den Traditionen und Bestimmungen der vesteranisch-orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimme mit Da, Ne oder Uzdrоavanje ab.
Die Abstimmung dauert fünf Tage.