Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran

  • Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran



    § 1 – Allgemeines
    Die Narodna Policija (Nationalpolizei) ist die Polizei der Republik Vesteran.


    § 2 – Auftrag
    Die Nationalpolizei hat den Auftrag, im Rahmen des Gesetzes die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten und den Schutz von Personen und Sachen sicherzustellen.


    § 3 - Kommando
    Der Chef der Nationalpolizei trägt den Titel Kommandant. Er wird vom Premijer ernannt und ist diesem rechenschaftspflichtig.


    § 4 – Zusammensetzung
    Die Nationalpolizei besteht aus:
    a) der Sicherheitspolizei und der Verkehrspolizei als uniformierte Polizei;
    b) der Kriminalpolizei als zivile Polizei;
    c) dem Vollzug.


    § 5 – Sicherheitspolizei
    Aufgaben der Sicherheitspolizei sind: Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, Bauaufsicht, Fabrik-, Gewerbe- und Arbeitsinspektion, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, Betreuung und Überwachung von Demonstrationen und Veranstaltungen.


    § 6 – Verkehrspolizei
    Aufgaben der Verkehrspolizei sind: Schutz der Verkehrswege, Regelung des Straßenverkehrs, Feststellung und Vorhaltung der Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, Unfallaufnahme und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, Kontrolle von Dokumenten und Fahrzeugen.


    § 7- Kriminalpolizei
    Aufgaben der Kriminalpolizei sind: Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, kriminaltechnische Untersuchungen, Fahndung nach Personen und Sachen, Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität.


    § 8 – Vollzug
    Dem Vollzug obliegt die Sicherung vor Entweichungen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in den Strafanstalten, Arbeitserziehungsanstalten, Jugendverwahrungsanstalten und Sondervollzugsanstalten.


    § 9 – Organisation
    Die Nationalpolizei gliedert sich in sieben Polizeidirektionen in der Fläche mit Sitz in VinaŠ¡i, Bechtograd, Bergerać, PraŠ¡ovo, Krajlovać, Templić und Osovać.


    § 10 – Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • So etwas hatte ich auch beabsichtigt, wenn ich die Wahl gewonnen hätte.


    Dem Gesetzesentwurf habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Meine Unterstützung hat die Präsidentin.


    "Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)

  • Zitat

    Original von Tomac
    So etwas hatte ich auch beabsichtigt, wenn ich die Wahl gewonnen hätte.


    Ähm, es ist mitnichten so, dass nur das severanische Staatsoberhaupt das Recht hat, Gesetzesinitiativen im vesteranischen Landesparlament auf den Weg zu bringen. Jedem Vesteraner steht es frei, sich hier mit Vorschlägen zu Wort zu melden. :)


    Es gibt ein Polizeigesetz des Bundes, welches den Republiken das Recht einräumt, eigene Landespolizeibehörden zu schaffen. Dafür dieser Vorschlag.


    Zitat

    Dem Gesetzesentwurf habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.


    Das freut mich.

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