Die Vertretung der Republik Pelagonien stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zur Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 1
§ 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates wird wiefolgt geändert:
(1) Debatten über Anträge werden vom Vorsitzenden binnen fünf Tagen nach Antragsstellung eingeleitet.
(2) Eine Debatte über einen Antrag dauert fünf Tage. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes kann sie einmal um weitere fünf Tage verlängert werden. Eine weitere Verlängerung der Debatte ist nur durch Mehrheitsbeschluss des Bundesrates möglich.
(3) Unverzüglich nach Ablauf des Zeitraumes beendet Vorsitzende die Debatte und leitet die Abstimmung über den Beschlussantrag ein.
§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage.