Auf Antrag der Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien:
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Autonomen Provinzen
§ 1 – Änderung der Verfassung
Die Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird ergänzt:
1. Als neuer Artikel 6, Absatz 2b wird ergänzt: „Beratende Mitglieder des Bundesrates sind die Vertreter der Autonomen Provinzen. Sie haben auf allen Sitzungen des Bundesrates Rederecht.“
2. Als neuer Artikel 8b mit dem Titel „Autonome Provinzen“ wird ergänzt: „(1) Der Bundesrat kann durch völkerrechtlichen Vertrag den Beitritt von Gebietskörperschaften zum Bundesgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien als Autonome Provinzen beschließen.
(3) Die vollziehenden, gesetzgeberischen und rechtsprechenden Körperschaften der Autonomen Provinzen besitzen abweichend von dieser Verfassung alle Kompetenzen, die innenpolitischer Natur sind.
(4) Die völkerrechtliche Vertretung der Autonomen Provinzen wird ohne Ausnahme vom Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien oder einem durch ihn Delegierten ausgeübt.“
§ 2 – Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Verkündung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage.