Blühende Landschaften

  • Anbei die Liste der staatlich geschützten Branchen, in denen ausschließlich Genossenschaften erlaubt sind. Dahinter die Unternehmen, die es dort bereits gibt, bzw. Vermerk, dass dort noch Unternehmen auszugestalten sind.


    - Rüstung: noch offen
    - Förderung und Raffinierung von Bodenschätzen: noch offen
    - pharmazeutische und chemische Industrie: Rađanje
    - Stromerzeugung und –verteilung: noch offen
    - Wasserversorgung, Wärmeversorgung und Abfallentsorgung: noch offen
    - Post, Telekommunikation und elektronische Medien: PoŠ¡ta, VEZA
    - öffentlicher Verkehr und Verkehrswege: Avijacija
    - Banken und Versicherungen: noch offen
    - Gesundheitswesen und andere soziale Dienstleistungen: kann entfallen
    - Bildung und Kultur: kann entfallen


    Im Bereich Verkehr werde ich die Bahn in Angriff nehmen; ebenso einen Energieversorger. Wichtig wären dann noch Rüstungskonzern, Bodenschätze (am besten intergriertes Unternehmen von der Gewinnung bis zur Raffinerierung).


    Weitere Industrieunternehmen sind gerne erwünscht. )

  • Antrag


    Änderungsgesetz zum Gewerbegesetz


    § 1 - Änderung des Gewerbegesetzes
    (1) § 2 des GewerbeG erhält folgenden neuen Absatz (4):
    Die Republiken sind verpflichtet, ein Unternehmensregister zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.
    (2) § 4 GewerbeG erhält folgenden neuen Absatz (4):
    Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 100 Beschäftigten sind zwingend als Genossenschaft zu führen. Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt wenigstens 50 und nicht mehr als 100 Beschäftigten sind als Genossenschaft zu führen, wenn drei Viertel der Belegschaft dies wünscht. Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Beschäftigten sind nur dann als Genossenschaft zu führen, wenn zwischen Belegschaft und Eigentümer Einvernehmen darüber besteht.


    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • Gegenvorschlag:


  • Leider gab es zum Entwurf keine Debatte im allgemeinen Forum - aber offensichtlich sind alle dafür und wir könnne das in den Bundesrat bringen. :)


    Mir ist aber noch eine Ergänzung eingefallen:



    Im RL gibt es ja Personen- und Kapitalgesellschaften, wobei letztere nur beschränkt haften, dafür höhere Publiziätspflichten haben. In der Praxis wird das oftmals durch Konstrukte wie "Gmbh & Co. KG" umgangen. Die vorgeschlagene Fassung stellt alle Unternehmensarten in dieser Frage gleich: Es gibt keinen Grund, warum ein Taxifahrer mit seinem ganzen Vermögen haften soll, die Autovermietung nebenan aber nicht. Zumal die englische Ltd bereits mit einem Pfund gegründet werden kann. In der Praxis wollen Kreditgeber ohnehin Sicherheiten haben, da bringt "beschränkte Haftung" recht wenig. Darum: Einfache Regelung und Gleichbehandlung wie oben geschrieben.

  • Vorschlag:



    Eine gute Abkürzung für das Gesetz wäre nicht verkehrt. ING? ;)

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