Ich eröffne die Abstimmung über folgenden Antrag:
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Feiertagsgesetz
§ 1 - Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.
§ 2 - Feiertage
(1) Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - Orthodoxes Weihnachten
- 08.03. - Frauentag
- Karfreitag und Ostersonntag
- 01.05. - Tag der Arbeit
- Pfingsten
- 09.09. - Tag des Bundes
- 10.12. - Unabhängigkeitstag
- 25.12. - 1. Weihnachtsfeiertag
- 26.12. - 2. Weihnachtsfeiertag
(2) Ostern, Pfingstsonntag und Pfingstmontag werden nach den Bestimmungen der vesteranisch-orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen sie diesem Antrag zu?
Bitte stimmen sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje ab.
Die Abstimmung dauert mangels Geschäftsordnung 5 Tage, außer ein unumstößliches Ergebnis ist erreicht oder alle Stimmen wurden Abgegeben.