Dieser Beitrag ist m. E. falsch, da Artikel 63 der Verfassung vom 01.09.2004 in der Fassung vom 08.01.2005 Verfassungsänderungen regelt. Der Umfang der Änderungen ist nicht beschränkt, so dass eine Abstimmung in der Federativna skupŠ¡tina und ein daran anschließendes Referendum über die Verfassungsnovelle ausreichend sind.
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