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Verlust des Parteienstatus: Jedinstvo
Die Jedinstvo verliert mit sofortiger Wirkung den Parteienstatus.
Begründung:
Die Jedinstvo verstößt gegen die Punkte 2 und 3 §3 des Parteiengesetzes, da Sie am 21. März 2008 um 21:01 Uhr kein Parteiprogramm öffentlich einsehbar online gestellt hat und keinen Vorsitzenden als Ansprechpartner offiziell benannt hat.
Sie kann dann ihre Widerzulassung beantragen, wenn Sie wieder den Anforderungen entspricht.
gez. Petro Juric.
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