[Abstimmung]Wahlleiter

  • Verehrte Abgeordnete,


    die Regierung hat folgendes beantragt:

    Zitat

    Ich beantrage die Bestellung von Vojislav Stamenkovic zum Wahlleiter für die Wahl der Federativna skupština.


    Stimmen Sie dem Antrag zu?


    Bitte stimmen sie mit Da (Ja), Ne (Nein) oder Uzdržavanje (Enthaltung) ab.
    Diese Abstimmung läuft maximal 4 Tage oder bis alle Abgeordneten abgestimmt haben oder eine unumstössliche Mehrheit erreicht wurde.

  • Im übrigen können Abgeordnete nachbenannt werden:

    Zitat

    (7) Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz, wenn er aus der Partei oder Listenverbindung austritt oder seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in Severanija hat. Die betroffene Partei oder Listenverbindung kann dann einen neuen Angeordneten benennen.

  • Meiner Ansicht nach besagt das Wahlgesetz, §3, dass die Bestätigung durch die Skupstina nur im Falle der Abwesenheit des Predsednik federacije notwendig ist. Die Abstimmung ist also hinfällig.

  • Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Meiner Ansicht nach besagt das Wahlgesetz, §3, dass die Bestätigung durch die Skupstina nur im Falle der Abwesenheit des Predsednik federacije notwendig ist. Die Abstimmung ist also hinfällig.


    Nein, bei Abwesenheit erfolgt der Vorschlag durch die Skupstina.


    Ich stimme mit Da.

  • Zitat

    Original von Nebojsa Ristic
    Die Bestätigung ist in beiden Fällen vorgesehen.


    Das geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor. Ich sage, die Bestätigungsklausel bezieht sich allein auf den zweiten Fall.


    Im Übrigen sind alle Beschlüsse der derzeitigen Skupstina nichtig, da sie rechtmäßig aufgelöst wurde. Ich empfehle dem Präsidenten, die Entscheidungen dieses Phantom-Parlaments zu ignorieren und den Wahlleiter wie vom Gesetz vorgesehen aus eigenem Recht zu ernennen.

  • Ich empfehle Ihnen, genau zu lesen. Es würde überhaupt keinen Sinn ergeben, dem Präsident der Skupstina im Falle der Abwesenheit des Präsidenten nicht die gleichen Rechte zu geben, um einen Wahlleiter zu bestellen.

  • Zitat

    § 3 Wahlleiter
    (1) Der Predsednik federacije der Federativna Republika Severanija beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Predsednik federacije und eines ermächtigten Vertreters schlägt der Pretsednik skupštine einen Wahlleiter vor. Der Wahlleiter wird durch eine einfache Mehrheit in der Skupština bestätigt.


    Die drei Sätze stehen hier gleichberechtigt nebeneinander. Dass eine Bestätigung nur im Fall einer Abwesenheit des Predsednik federacije erforderlich ist, lässt sich nicht ableiten.

  • Die Bestätigung des Wahlleiters, die durch die Auflösung der Skupstina notwendig wurde, eben dieser aufgelösten Skupstina zu übertragen, macht noch weniger Sinn. Hier liegt ein systematischer Fehler im Wahlrecht vor. In diesem Fall wäre es deshalb die bessere Lösung, die Kompetenz des Präsidenten zur Ernennung anzuerkennen.

  • Dass das ein systematischer Fehler ist, ist richtig. Trotzdem steht es dort so geschrieben. Es gibt doch auch kein Problem: Drei von vier Abgeordnete haben zugestimmt, Herr Pantelic kann die Abstimmung bei Zeiten schließen und Herr Stamenkovic kann seine Arbeit aufnehmen.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Es gibt doch auch kein Problem: Drei von vier Abgeordnete haben zugestimmt, Herr Pantelic kann die Abstimmung bei Zeiten schließen und Herr Stamenkovic kann seine Arbeit aufnehmen.


    Im Sinne einer pragmatischen Lösung ist das richtig. Trotzdem kann es niemand begrüßen, wenn die Skupstina danach weiter agieren sollte, als sei nie eine Auflösungsanordnung ergangen. Diese eindeutig gegen den Präsidenten gerichtete Verhaltensweise untergräbt schließlich nicht nur dessen Autorität, sondern die der gesamten Verfassung.

  • Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Im Sinne einer pragmatischen Lösung ist das richtig. Trotzdem kann es niemand begrüßen, wenn die Skupstina danach weiter agieren sollte, als sei nie eine Auflösungsanordnung ergangen. Diese eindeutig gegen den Präsidenten gerichtete Verhaltensweise untergräbt schließlich nicht nur dessen Autorität, sondern die der gesamten Verfassung.


    Offensichtlich will der Präsident mit seinem Verfassungskonvent die Skupstina aushebeln. Darüber sollten Sie sich Gedanken machen, nicht über diese Kleinigkeit von rechtlicher Grauzone, die sowieso beseitigt wird, wenn die nächste Skupstina (und kein Konvent) eine neue Verfassung verabschiedet.

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