Schreiben an Bundesminister Novak: Prosljeđivanje krivične prijave u predmetu „NOĆ“


  • VRHOVNI SUD

    Socijalističke Savezne Republike Severanije


    Saveznom ministru unutrašnjih poslova i pravde

    gospodinu Ivici Novaku


    Weiterleitung einer Strafanzeige


    Poštovani gospodine ministre,


    beim Obersten Gericht ist eine Eingabe der Premijerka der Republik Vesteran, Snežana Jelić, eingegangen, mit der Strafanzeige gegen Herrn Radmilo Mažuranić, Inhaber und Betreiber des Nachtclubs „NOĆ“ in Vinasy, erstattet wird.


    Das Oberste Gericht hat die Eingabe als Strafanzeige beziehungsweise als Anregung zur Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts ausgelegt. Da das Oberste Gericht nicht Ermittlungsbehörde ist und die Einleitung sowie Durchführung des Ermittlungsverfahrens nach §§ 4 und 5 StPG der Staatsanwaltschaft obliegen, kommt eine inhaltliche Befassung durch das Gericht gegenwärtig nicht in Betracht.


    Da ein Bundesstaatsanwalt derzeit nicht berufen ist, übermittelt das Oberste Gericht die Eingabe an Sie zur weiteren Veranlassung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.


    Die Übermittlung enthält keine Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anfangsverdachts. Das Oberste Gericht bleibt einer etwaigen späteren Befassung in einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorbehalten.


    S osobitim poštovanjem,


    U Aresinju, 10. maja 2026.


    Slobodan Tesla

    Predsednik Vrhovnog suda

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