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Wirtschaftsgrundlagengesetz
§ 1
Grundlage für die Durchführung der Wirtschaftssimulation in der Federativna Republika Severanija ist das System der dotCOM ltd. Steht diese Grundlage nicht zur Verfügung, so gelten die sich darauf beziehenden gesetzlichen Regelungen als außer Kraft gesetzt.
§ 2
Die Wirtschaftssimulation wird durch die Severanijaska Narodna Banka überwacht und gesteuert. Die VNB arbeitet nach den finanzpolitischen Maßgaben der Federativna Republika Severanija, führt die Konten der Teilnehmer und ist verantwortlich für die Geldmengenpolitik.
§ 3
Jede natürliche und juristische Person der Federativna Republika Severanija besitzt das Recht zur Teilnahme an der Wirtschaftssimulation. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht.
§ 4
Die Gesamtgeldmenge beim Start der Wirtschaftssimulation beträgt 5.000.000 Talir, die wie folgt verteilt werden:
a) 50.000 Talir für jede Republik und
b) 500.000 Talir für die Staatsregierung der Federativna Republika Severanija.
Der Rest verbleibt als Geldreserve bei der Severanska Federativna Banka.
§ 5
Die Finanzierung des Staates einschließlich der kommunalen Verwaltungseinheiten erfolgt durch Steuern, Gebühren und Handel. Die Staatsregierung hat in jedem Quartal einen Haushalt zu erstellen, der durch die Narodna Skupština mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muss.
§ 6
Die Besoldung von staatlichen Angestellten wird durch eine Regierungsverordnung geregelt.
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit dem Start der Wirtschaftssimulation am 1.02.2004 in Kraft.
In Kraft getreten am 06.01.2004.
Zuletzt geändert am 09.11.2004.
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