Strafprozessgesetz (StrPG)

  • Zur Debatte steht folgender Antrag der Regierung:


  • Klingt ganz vernünftig, was mich nur etwas skeptisch macht ist der Term "Sicherheit des Staates" der zweimal gebraucht wird. Dies ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff (SimOff: Stichwort Kopenhager Schule, SimOn) der auch missbraucht werden kann. Ohne jetzt den derzeitigen Verantwortlichen solche sinistren Pläne unterstellen zu wollen, plädiere ich darum für eine genauere Definition diese Terms. Nicht nur für dieses Gesetz sondern auch für andere Fälle wo dieser Term gebraucht wird.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
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  • Von meiner Seite wohl, denn ich bin noch immer gespannt wie "Sicherheit des Staates" definiert wird.

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  • Ich gehe davon aus, dass damit politisch motivierte Aktivitäten, die gegen den Bestand oder die innere Ordnung des Staates gerichtet sind, gemeint sind. Aber da kann der Experte gerne noch seinen Senf dazu geben. :)

  • Oha, Sie sind schon wieder betrunken. Jetzt verstehe ich warum der Herr Präsident seinen Dienstwagen so weit weg wie möglich (Gran Novara) geparkt hat. ;)

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  • Die Definition von Frau Jović trifft schon zu. Ich weiß nicht recht, was es da zu deuteln gibt. Die Sicherheit des Staates ist gefährdet, wenn der Staat selbst und seine Organisation in Gefahr ist. Also durch zum Beispiel durch fremde Mächte.


    Nicht in Gefahr ist der Staat regelmäßig bei gewöhnlichen Straftaten ohne politischen Hintergrund. Außerdem muss sich die Gefährung konkret auf die Aussageverweigerung beziehen.

  • Danke für die Stellungnahme. Ich bitte bis spätestens morgen Abend um Mitteilung, ob eine Fortführung der Debatte erforderlich ist - ansonsten starte ich dann die Abstimmung.

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