Unternehmensgesetz

  • Folgender Antrag des Ministers für Wirtschaft steht zur Debatte.



    Der Antragsteller hat das Wort.

  • Hohes Haus,


    der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des bisherigen GewerbeG. Neben der Einführung von Kommunalen Unternehmen und einigen Ergänzungen stellt insbesondere der Punkt "Enteignung und Entschädigung" eine wesentliche Ergänzung dar, der die in der öffentlichen Debatte zum bisherigen GewerbeG geäußerte Kritik aufgreift.

  • Vielen Dank für die Ausführungen Herr Minister.


    Hohes Haus,


    Wie es die Anwesenden sicherlich nicht überraschen wird habe ich prinzipielle Vorbehalte gegen dieses Gesetz, wobei ich wohl die bisherigen Änderungen als einen Schritt in die richtige Richtung sehe.


    Ich möchte hier (noch) nicht die Grundsatzdiskussion wieder vom Zaun brechen, die zu diesem Thema in der Öffentlichkeit geführt wurde, und erst zwei konkrete Fragen an den Minister richten um etwas Klarheit zu bekommen.


    1) Das Gesetz spricht im Paragraphen 5 "im Jahresdurchschnitt mehr als x Beschäftigte". Wie werden hier Beschäftigte definiert? Wenn eine Lokalzeitung zum Beispiel 15 Redakteure aber neunzig 14-jährige hat, die am Samstag morgen um ihr Taschengeld aufzubessern die Zeitung rundbringen, ist es dann ein Grossunternehmen? Und haben in so einem Fall dann alle Beschäftigte das gleiche Mitspracherecht?


    2) Im Paragraphen 8 gibt es einige mehr als schwammige Ausdrücke. Um mal anzufangen, was bedeutet sich Entstehen auf "Kosten der Allgemeinheit"?

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Zitat

    Original von Duro Jurković
    1) Das Gesetz spricht im Paragraphen 5 "im Jahresdurchschnitt mehr als x Beschäftigte". Wie werden hier Beschäftigte definiert? Wenn eine Lokalzeitung zum Beispiel 15 Redakteure aber neunzig 14-jährige hat, die am Samstag morgen um ihr Taschengeld aufzubessern die Zeitung rundbringen, ist es dann ein Grossunternehmen? Und haben in so einem Fall dann alle Beschäftigte das gleiche Mitspracherecht?


    Da ausdrücklich von "im Jahresdurchschnitt" die Rede ist, sind - um bei diesem Beispiel zu bleiben - 90 Hilfskräfte / 50 Samstage = 1,8 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. Das Mitspracherecht ist hier aber ein berechtigter Kritikpunkt.


    Ergänzung:


    Zitat

    Zentrales Verwaltungsorgan des Arbeitskollektivs ist der aus den seit mindestens drei Monaten im Betrieb Beschäftigten zusammengesetzte Arbeiterrat, der den für die Geschäftsführung verantwortlichen Direktor bestimmt. Die Mitglieder des Arbeiterrates haben grundsätzlich gleiches Stimmrecht.


    Damit dürfte dieses Problem behoen sein.


    Zitat

    2) Im Paragraphen 8 gibt es einige mehr als schwammige Ausdrücke. Um mal anzufangen, was bedeutet sich Entstehen auf "Kosten der Allgemeinheit"?


    Ein Gesetz sollte allgemeingültige Regelungen treffen. "Schwammige" Ausdrücke kann ich da nicht erkennen. Wenn z. B. ein Industriebetrieb die Umwelt schädigt oder ein Handelsbetrieb Druck auf seine Beschäftigten ausübt, um schlechtere Arbeitsbedingungen zu erzwingen, dann kein Unternehmer ernsthaft erwarten, zusätzlich zum daraus erzielten Profit auch eine Entschädigung in voller Höhe zu erhalten.


    Das muss dann im Einzelfall ggf. geprüft werden und notfalls der Rechtsweg eingeschlagen werden. Es ist aber schlichtweg unmöglich, jeden denkbaren Einzelfall detailliert aufzuführen.

  • Diese Gesetzesänderung ist ein großer Schritt in Richung der Kajsteranska Unija, da nun Entschädigungsregelungen explizit ins Gesetz aufgenommen wurden.


    Das sollte doch gewürdigt werden, vor dem Hintergrund, dass die Jedinstvo drei von vier Bundesratsmitgliedern stellt und zu einem solchen Schritt nicht gezwungen ist!

  • Ich würdige das ja auch und habe doch schon einen konstruktiven Vorschlag eingebracht der ins Gesetz umgesetzt wird.


    Ich hätte ja auch einen zehnseitigen Filibuster starten können:


    "1 Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde; 2 die Erde aber war wüst und wirr, Finsternis lag über der Urflut und Gottes Geist schwebte über dem Wasser. 3 Gott sprach: Es werde Licht. Und es wurde Licht. 4 Gott sah, dass das Licht gut war. Gott schied das Licht von der Finsternis 5 und Gott nannte das Licht Tag und die Finsternis nannte er Nacht. Es wurde Abend und es wurde Morgen: erster Tag. 6 Dann sprach Gott: Ein Gewölbe entstehe mitten im Wasser und scheide Wasser von Wasser. 7 Gott machte also das Gewölbe und schied das Wasser unterhalb des Gewölbes vom Wasser oberhalb des Gewölbes. So geschah es 8 und Gott nannte das Gewölbe Himmel. Es wurde Abend und es wurde Morgen: zweiter Tag. 9 Dann sprach Gott: Das Wasser unterhalb des Himmels sammle sich an einem Ort, damit das Trockene sichtbar werde. So geschah es. 10 Das Trockene nannte Gott Land und das angesammelte Wasser nannte er Meer. Gott sah, dass es gut war. 11 Dann sprach Gott: Das Land lasse junges Grün wachsen, alle Arten von Pflanzen, die Samen tragen, und von Bäumen, die auf der Erde Früchte bringen mit ihrem Samen darin. So geschah es. 12 Das Land brachte junges Grün hervor, alle Arten von Pflanzen, die Samen tragen, alle Arten von Bäumen, die Früchte bringen mit ihrem Samen darin. Gott sah, dass es gut war. 13 Es wurde Abend und es wurde Morgen: dritter Tag. 14 Dann sprach Gott: Lichter sollen am Himmelsgewölbe sein, um Tag und Nacht zu scheiden. Sie sollen Zeichen sein und zur Bestimmung von Festzeiten, von Tagen und Jahren dienen; 15 sie sollen Lichter am Himmelsgewölbe sein, die über die Erde hin leuchten. So geschah es. 16 Gott machte die beiden großen Lichter, das größere, das über den Tag herrscht, das kleinere, das über die Nacht herrscht, auch die Sterne. 17 Gott setzte die Lichter an das Himmelsgewölbe, damit sie über die Erde hin leuchten, 18 über Tag und Nacht herrschen und das Licht von der Finsternis scheiden. Gott sah, dass es gut war. 19 Es wurde Abend und es wurde Morgen: vierter Tag. 20 Dann sprach Gott: Das Wasser wimmle von lebendigen Wesen und Vögel sollen über dem Land am Himmelsgewölbe dahinfliegen. 21 Gott schuf alle Arten von großen Seetieren und anderen Lebewesen, von denen das Wasser wimmelt, und alle Arten von gefiederten Vögeln. Gott sah, dass es gut war. 22 Gott segnete sie und sprach: Seid fruchtbar und vermehrt euch und bevölkert das Wasser im Meer und die Vögel sollen sich auf dem Land vermehren. 23 Es wurde Abend und es wurde Morgen: fünfter Tag. 24 Dann sprach Gott: Das Land bringe alle Arten von lebendigen Wesen hervor, von Vieh, von Kriechtieren und von Tieren des Feldes. So geschah es. 25 Gott machte alle Arten von Tieren des Feldes, alle Arten von Vieh und alle Arten von Kriechtieren auf dem Erdboden. Gott sah, dass es gut war. 26 Dann sprach Gott: Lasst uns Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich. Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels, über das Vieh, über die ganze Erde und über alle Kriechtiere auf dem Land. 27 Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. 28 Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch und herrscht über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf dem Land regen. 29 Dann sprach Gott: Hiermit übergebe ich euch alle Pflanzen auf der ganzen Erde, die Samen tragen, und alle Bäume mit samenhaltigen Früchten. Euch sollen sie zur Nahrung dienen. 30 Allen Tieren des Feldes, allen Vögeln des Himmels und allem, was sich auf der Erde regt, was Lebensatem in sich hat, gebe ich alle grünen Pflanzen zur Nahrung. So geschah es. 31 Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut. Es wurde Abend und es wurde Morgen: der sechste Tag. (...)" ;)

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Was definert einen Konzern (Artikel 5 (5)) ?


    Was ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Hilfsarbeiter/Erntehelfer? Laut diesem Gesetz kann eigentlich eine grosse Anzahl von Erntehelfern, die für eine Periode von drei Monaten kommen, den gesamten Betrieb übernehmen.
    Im allgemeinen werden sich Unternehmer hüten die 50er-Arbeitnehmerhürde zu nehmen um so nicht eine Genossenschaft werden zu müssen. Das hat zur Folge das die Betriebe in kleine Entitäten geteilt werden, was zu sehr viel Mini Betriebe führen wird.
    Es ist natürlich der Traum von Adam Smith, dass sich jeder spezialisiert, jedoch sollte man das nicht übertreiben.


    Zudem vermisse ich noch eine Unternehmensform für Starter mit 10 Arbeitsnehmern, die keine Handelsgesellschaft sein. Sind das dann alles Freiberufler?

  • Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Was definert einen Konzern (Artikel 5 (5)) ?


    Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. ;)


    Ich finde das eigentlich relativ klar. Erachtet es jemand als nötig, eine Legaldefinition einzufügen?


    Zitat


    Was ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Hilfsarbeiter/Erntehelfer? Laut diesem Gesetz kann eigentlich eine grosse Anzahl von Erntehelfern, die für eine Periode von drei Monaten kommen, den gesamten Betrieb übernehmen.


    Nein, denn es zählt die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten aufs Jahr gerechnet.


    Zitat

    Im allgemeinen werden sich Unternehmer hüten die 50er-Arbeitnehmerhürde zu nehmen um so nicht eine Genossenschaft werden zu müssen. Das hat zur Folge das die Betriebe in kleine Entitäten geteilt werden, was zu sehr viel Mini Betriebe führen wird.
    Es ist natürlich der Traum von Adam Smith, dass sich jeder spezialisiert, jedoch sollte man das nicht übertreiben.


    Das ist in Ordnung, wenn diese Unternehmen administrativ und rechtlich unabhängig voneinander sind. Jedinstvo steht für die sozialistische Marktwirtschaft.


    Zitat

    Zudem vermisse ich noch eine Unternehmensform für Starter mit 10 Arbeitsnehmern, die keine Handelsgesellschaft sein. Sind das dann alles Freiberufler?


    In der Tat fehlt in diesem Entwurf die Rechtsform des Einzelkaufmanns, wie wir sie im bisherigen Gewerbegesetz haben.

  • Der Begriff Konzern ist nun sehr aus dem Zusammenhang gerissen, da es ja eigentlich keine bestehende Gewerbeform ist. Man sollte das vielleicht doch ein wenig verdeutlichen.


    Zitat


    Nein, denn es zählt die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten aufs Jahr gerechnet.


    Ich habe es ueber eine GROSSE Anzahl Erntehelfer. Vielleicht kann sich ein mancher keinen Traktor leisten. :P


    Zitat

    Das ist in Ordnung, wenn diese Unternehmen administrativ und rechtlich unabhängig voneinander sind.


    Schoen das Sie mir hier zustimmen. Denke jedoch, dass nun jeder Unternehmer dieses jurisitische Schlumpfloch suchen wird, so dass es gleich eine Selbststaendige Personalabteilung, Marketingabteilung oder Putzkolonee geben wird.
    Outsourcing ist modern, aber man sollte es nicht uebertrieben. Wenn man so dann die Anzahl der neu gegruendeten Unternehmen kuenstlich steigern will, dann weiter so.
    Ich warne nur vor einer sehr unueberschaubaren Unternehmenslandschaft, die sich so entwickeln wird.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    In der Tat fehlt in diesem Entwurf die Rechtsform des Einzelkaufmanns, wie wir sie im bisherigen Gewerbegesetz haben.


    Das Konstrukt "Einzelkaufmann" wurde in diesem Entwurf bewusst nicht berücksichtigt, da es weder rechtlich noch wirtschaftlich eine Notwendigkeit gibt, zwischen Einzelkaufmann und Handelsgesellschaft zu trennen. Der Tischler mit drei Gesellen, zwei Lehrlingen und einer Bürokraft hat dann schlichtweg eine Handelsgesellschaft.


    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Der Begriff Konzern ist nun sehr aus dem Zusammenhang gerissen, da es ja eigentlich keine bestehende Gewerbeform ist. Man sollte das vielleicht doch ein wenig verdeutlichen.


    Da muss nichts verdeutlicht werden - wenn ein Industrieller in Kaysteran seinen Industriebetrieb mit 120 Beschäftigten in drei formal-rechtlich eigenständige Unternehmen á 40 Beschäftigte aufspaltet, die aber weiterhin wirtschaftlich zusammengehören, dann ist das ein Konzern und dieser wird so behandelt, als sei er ein Unternehmen.


    Zitat

    Schoen das Sie mir hier zustimmen. Denke jedoch, dass nun jeder Unternehmer dieses jurisitische Schlumpfloch suchen wird, so dass es gleich eine Selbststaendige Personalabteilung, Marketingabteilung oder Putzkolonee geben wird.
    Outsourcing ist modern, aber man sollte es nicht uebertrieben. Wenn man so dann die Anzahl der neu gegruendeten Unternehmen kuenstlich steigern will, dann weiter so.
    Ich warne nur vor einer sehr unueberschaubaren Unternehmenslandschaft, die sich so entwickeln wird.


    Diese Aufspaltung macht aber keinen Sinn, weil eben durch § 5 Abs. 5 das vermeintliche Schlupfloch geschlossen wurde. Das ist übrigens schon geltendes Recht. Da bringt es auch nichts, wenn die zuvor abhängig beschäftigte Marketingabteilung als vermeintlich eigenständiges Unternehmen ausgegliedert wird - wenn dieses von der Porduktionsabteilung abhängig ist, dann zählen die weiterhin zusammen als ein Unternehmen.


    Wenn Betriebsteile allerdings so weit von einander abgespalten und umgebaut werden, dass sie keine wirtschaftliche Einheit mehr bilden, dann ist das völlig ok so, weil mehrere kleine Unternehmen anstelle eines dominierenden Großunternehmens gut für den Wettbewerb und damit verbraucherfreundlicher Service und Innovation gestärkt werden.

  • Wie besprochen aktualisiert:


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