Der vorbestrafte Zlatko Vlić wird als neuer Innenminister demnächst für die Einhaltung von Recht und Gesetz in Kaysteran zuständig sein.
Na dann, Prost Mahlzeit!
Der vorbestrafte Zlatko Vlić wird als neuer Innenminister demnächst für die Einhaltung von Recht und Gesetz in Kaysteran zuständig sein.
Na dann, Prost Mahlzeit!
Wird DvA Brandschutzbeauftragter?
Um ein System zu kennen, muss man sich mit ihm gut auseinander setzen.
Ich gebe zu das das nicht der gewöhnliche Weg ist um sich in ein Fachgebiet einzuarbeiten, jedoch wurde mir dadurch ein sehr objektives Bild vermittelt.
Auch Sie mussten sich ja bereits einmal vor Gericht verantworten. Dort hatten Sie wohl ein wenig Glück dass das Urteil aufgrund eines Versäumnisses der Anklage in Ihrem Vorteil ausfiel. Ich denke nicht das Sie sich darum als "Mr Cleansheet" präsentieren sollten durch andere anzuschwärzen.
Wenn Sie sich ein wenig auskennen würden, wüssten Sie, dass daraus ohnehin nichts geworden wäre. Eine Sachbeschädigung setzt nämlich Vorsatz voraus. Oder meinen Sie, dass jeder Verkehrsunfall zu einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung führt?
Es geht hier ja auch nicht um Vorsatz oder nicht. Es geht hier auch um Vorbildfunktionen. Wenn Sie sagen das ein Vorbestrafter kein Minister werden sollte, dann finde ich auch das ein Politiker sich nicht alkoholisiert hinter das Steur setzen darf und dann noch sagen das es kein Vorsatz war das er betrunken gegen ein Auto gefahren ist. Der Alkohol ist rein zufällig in Sie geflossen und Sie wurden verführt um sich ans Steuer zu setzen?
Nach aktuellem Severanischen Recht ist es irrelevant ib es Vorsatz war oder nicht. Im Strafgesetzbuch steht nirgendwo etwas davon. Ich zitiere:
Zitat§ 48 Sachbeschädigung
(1) Wer Sachen, die nicht in seinem Alleineigentum stehen, ohne den Willen der Eigentümer zerstört, vernichtet, beschädigt oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
Es fehlt das kleine Wörtchen "vorsätzlich", was zugebenermassen eine Gesetzeslücke ist, die es zu dichten gilt. Aber da sie ja geistig zurechnungsfähig sind, hätte dieser Paragraph nichtsdestotrotz höchstwahrscheinlich für Sie gegolten.
Straftaten sind grundsätzlich nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, Frau Hobbyjuristin.
ZitatOriginal von Zlatko Vlic
Es geht hier ja auch nicht um Vorsatz oder nicht. Es geht hier auch um Vorbildfunktionen. Wenn Sie sagen das ein Vorbestrafter kein Minister werden sollte, dann finde ich auch das ein Politiker sich nicht alkoholisiert hinter das Steur setzen darf und dann noch sagen das es kein Vorsatz war das er betrunken gegen ein Auto gefahren ist. Der Alkohol ist rein zufällig in Sie geflossen und Sie wurden verführt um sich ans Steuer zu setzen?
Das ist in Pelagonien so üblich. Da brauchen Sie gar nicht den Moralisten zu spielen.
Also, wenn ich Sie jetzt betrunken per Unglück auf einer Pelagonischen Strafe überfahre, bin ich straffrei, weil es ja nicht meine Absicht war?
ZitatOriginal von Suzana Lugarić
Also, wenn ich Sie jetzt betrunken per Unglück auf einer Pelagonischen Strafe überfahre, bin ich straffrei, weil es ja nicht meine Absicht war?
Für diesen Fall gibt es speziell die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (§ 30) und fahrlässigen Tötung (§ 28).
Werten Sie Vlic doch daran, was er für Kaysteran erreicht. Wenn er dort scheitert, können Sie sich den Mund zerreissen...
Sie sind also ein Verfechter der fahrlässigen Schachbeschädigung, welche natuerlich straffrei ist. Kann man das so festhalten?
Das hat nichts mit dem sich eventuell ergebenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu tun, das sollten Sie beachten.
Frau Maleva hat es ja offenbar nicht für nötig befunden, mich auf Schadensersatz zu verklagen.
Allgemein scheint ihr Interesse an ihrem angeblichen Schaden nicht sehr groß zu sein. Wahrscheinlich war ihr Kleinstwagen ohnehin total verbeult und nichts mehr wert.
Zitat
Frau Maleva hat es ja offenbar nicht für nötig befunden, mich auf Schadensersatz zu verklagen.
Das Verfahren wurde ohne weitere Begründung eingestellt... man könnte jetzt die Parteibücher des Richters und des Justizministers vergleichen und voreilige Spekulationen ziehen.
Man könnte sich auch die Frage stellen, warum der Richter einen Prozess fortführen soll, an dem die Klägerin offensichtlich kein Interesse mehr hatte und dem sie trotz Aufforderung zur Stellungnahme wochenlang fernblieb.
Das war ein echt peinlicher Auftritt, der nur noch durch diese dämliche Unterstellung überboten wird.
Eine gute Frage. Frau Ex-Präsidentin, stellvertretend für das Ministerium der Justiz und im Namen der Staatsanwaltschaft. Wieso haben sie als Klägerin, denn kein Interesse an einer Fortführung des Prozesses?
Meine Abwesenheit begründe ich mit dem Zitat des Richters:
"Ich möchte hier anmerken, dass Zeugen zum Hergang der Tat aufgrund der Offensichtlichkeit nicht befragt werden müssen."
Kägerin (Staatsanwaltschaft) und Angeklagter waren beide Anwesend. Kein Grund also den Prozess nicht ordentlich zu Ende zu führen.
Frau Jović meint hier nicht die Klägerin, sondern die Geschädigte, also Sie, Frau Maleva. Wenn die Geschädigte kein Interesse an der Verfolgung der Tat zeigt, ist es völlig richtig, ein Verfahren wegen einer angeblichen Sachbeschädigung einzustellen. Wir leben schließlich nicht in einem Polizeistaat.
ZitatOriginal von Katharina Maleva
Eine gute Frage. Frau Ex-Präsidentin, stellvertretend für das Ministerium der Justiz und im Namen der Staatsanwaltschaft. Wieso haben sie als Klägerin, denn kein Interesse an einer Fortführung des Prozesses?
Meine Abwesenheit begründe ich mit dem Zitat des Richters:
"Ich möchte hier anmerken, dass Zeugen zum Hergang der Tat aufgrund der Offensichtlichkeit nicht befragt werden müssen."
Kägerin (Staatsanwaltschaft) und Angeklagter waren beide Anwesend. Kein Grund also den Prozess nicht ordentlich zu Ende zu führen.
Selbst du solltest in der Lage sein zu erkennen, dass die "Geschädigte" gemeint war. Und von dieser fehlte die Rückmeldung, so dass der Prozess nicht fortgeführt werden konnte - das geht aus den Prozessakten klar hervor. Ein Protest gegen diese Entscheidung war von dir nicht zu vernehmen.
Hätte ich dich vielleicht mit Polizeigewalt in das Richterzimmer schleppen lassen?
ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov
Frau Jović meint hier nicht die Klägerin, sondern die Geschädigte, also Sie, Frau Maleva. Wenn die Geschädigte kein Interesse an der Verfolgung der Tat zeigt, ist es völlig richtig, ein Verfahren wegen einer angeblichen Sachbeschädigung einzustellen. Wir leben schließlich nicht in einem Polizeistaat.
Genau.
Wenn Sie wieder mal nur Bahnhof verstehen, Frau Maleva: Das Gericht hatte an Sie wie an mich eine Anfrage gerichtet, inwieweit uns Beteiligten der zivilrechtliche Rechtsweg ausreicht. Beachten Sie dazu auch die Anmerkungen des Richters im Thread.
Wenn Sie darauf nicht reagieren, sind Sie selbst schuld.
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