• Ich habe das bisherige Gewerbegesetz überarbeitet und ergänzt.


    Neu dabei sind Kommunale Unternehmen und geschützte Branchen.


  • Ich wäre grundsätzlich dafür, dass Branchenverbote durch Regierungsverordnungen erlassen werden.


    Zu einer Lockerung der Bestimmungen für Genossenschaften kann ich die Mehrheit hier wohl nicht bewegen oder? Was mich daran noch interessiert: Wie muss ich mir grundsätzlich die rechtliche Vorgehensweise vorstellen, wenn ein Betrieb von t.d. in k.d. wechselt? Stichwort Eigentümer: der bleibt als solches vorhanden, verliert aber quasi komplett den Einfluss auf das Unternehmen?

  • Die k.d. ist eine Genossenschaft; das Eigentum geht also auf die Belegschaft über. Ob es dafür Entschädigungen gibt, ist bisher nicht geregelt.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Die k.d. ist eine Genossenschaft; das Eigentum geht also auf die Belegschaft über. Ob es dafür Entschädigungen gibt, ist bisher nicht geregelt.


    Genau das ist ja der springende Punkt auf den ich hinaus wollte. Wir brauchen definitiv Regelungen, momentan verliert ein Eigentümer alles. Das ist genauso asozial. Das führt dann entweder zu vielen Kleinstunternehmen welche sich tarnen um nicht als Konzern gesehen zu werden oder zu wenig Risikobereitschaft, bzw. Ausbeutung solange die k.d.-Regelung noch nicht greift um eine hohe Gewinnspanne zu erzielen.

  • Es stellt sich aber die Frage, ob eine Entschädigungsregelung nötig ist, wenn es realistisch betrachtet keine nennenswerten Unternehmen gibt. Die beiden großen pelagonischen Unternehmen wurden bspw. von Anfang an gemäß der Rechtslage als Genossenschaft gebaut. Was spricht dagegen, dass auch andernorts Unternehmen als Genossenschaft errichtet werden - außer der typische Hang zur Selbsterhöhung (siehe Möchtegernadel und Professoren)?

  • Ergänzung:


  • Nachschlag:



    Der Entwurf soll sicherstellen, dass unsere Heimat nicht von Billigerzeugnissen aus irgendwelchen Drittwelt-Kinderfabriken überschwemmt wird und wir Kontrolle darüber haben, ob lebenswichtige Güter und High-Tech unser Land verlassen.

  • Nachschlag:



    Der Entwurf soll sicherstellen, dass unsere Heimat nicht von Billigerzeugnissen aus irgendwelchen Drittwelt-Kinderfabriken überschwemmt wird und wir Kontrolle darüber haben, ob lebenswichtige Güter und High-Tech unser Land verlassen.

  • Thema Zölle: Sollten wir diese nicht in Erwägung ziehen? Gut ich meine nicht unbedingt in diesem Gesetz, aber so allgemein, weiterführend. Dem Gesetz kann ich so nur zustimmen.

  • Zitat

    Original von Josip Olić
    Thema Zölle: Sollten wir diese nicht in Erwägung ziehen? Gut ich meine nicht unbedingt in diesem Gesetz, aber so allgemein, weiterführend.


    Das Steuergesetz sieht einen Einfuhrzoll in Höhe der Verbrauchssteuer vor, um sicher zu gehen, dass importierte Güter genauso besteuert werden wie im Inland produzierte Waren.


    Zwar wären zusätzliche Zölle durchaus denkbar, allerdings würden die anderen Staaten im Gegenzug auch Zölle auf unserer Erzeugnisse erheben. Da ist es vielleicht einfacher, wenn das Handelsministerium eine Gesundheitsgefährdung unterstellt (irkanische Grippe, ganz schlimm!) und einfach die Grenzen dicht macht. ;)


    Zitat

    Dem Gesetz kann ich so nur zustimmen.


    Supi.

  • Wie wäre es denn mit einem Gesetz, welches die Struktur und Organisation von Genossenschaften vorgibt? Es ist z. B. sinnvoll, auszuschließen, dass sich Genossenschaften undemokratische Satzungen geben oder das eine Belegschaft ein Unternehmen ausplündert. Eventuell braucht es hier auch eine staatliche Aufsichtsbehörde, z. B. das Wirtschaftsministerium.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Wie wäre es denn mit einem Gesetz, welches die Struktur und Organisation von Genossenschaften vorgibt? Es ist z. B. sinnvoll, auszuschließen, dass sich Genossenschaften undemokratische Satzungen geben oder das eine Belegschaft ein Unternehmen ausplündert. Eventuell braucht es hier auch eine staatliche Aufsichtsbehörde, z. B. das Wirtschaftsministerium.


    Das wesentliche - Arbeiterrat und gleiches Stimmrecht - ist bereits Teil des Unternehmensgesetzes. Die Gefahr einer undemokratischen Satzung sehe ich daher nicht.


    Allerdings ist es sinnvoll, Bankrott als Straftatbestand aufzunehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!