Reicht da nicht ein Präfix? So viel ist da doch nun auch nicht los. ![]()
Beiträge von Slobodan Tesla
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Wäre es nicht sinnvoll, ein severanisches Linkverzeichnis zu erstellen?
In letzter Zeit gibt es wieder einige neue Websites, die man jedoch nur findet, wenn man im Forum sucht. Klar: Links zu Firmen könnte man im Firmenregister veröfentlichen, Links zu Städten auf den Republiksseiten, Links zu Parteien im Parteienforum.
Dennoch könnte ein zentrales Verzeichnis sinnvoll sein, in dem auch Neuzugänge schnell das finden, was sie suchen.
Man könnte dies entweder im Forum selbst realisieren (einfacher) oder eine entsprechende Unterseite auf der Website erstellen (ansprechender).
Wie sind die Meinungen?
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Ich bin außerdem bei der Mittelschule für eine Richtung "kreative Gestaltung". Außerdem wäre es doch sinnvoll, wenn jeder Schüler hier zwei Fachrichtungen kombiniert: z. B. Agrar + Technik, Agrar + Ernährung, Informatik + Technik, Informatik + kreative Gestaltung, Ernährung + Soziales/Gesundheit
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Sieht gut aus.

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Die Zeit stimmt offenbar wieder.
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Auf den ersten Blick fand ich das tatsächlich etwas grenzwertig. Auf den zweiten wird dieses Symbol jedoch auch heute noch in unterschiedlichsten Variationen verwendet und könnte ganz gut passen.
Was meint der Rest?

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Zitat
Original von Dr. Bogdan Savic
Vielleicht kann ein gemeinsames Infrastrukturabkommen zur gemeinsamen Planung des grenzüberschreitenden Verkehrs als simulatorische Grundlage die simulatorische Ausgestaltung parallel ein wenig voranbringen?Meinen Sie mit Infrastruktur konkret Verkehr? Dies ist laut künftiger Verfassung eine Republiksangelegenheit. Das bedeutet konkret, dass Vesteran hier eigenständig mit Kaysteran zusammenarbeiten und den Grenzüberschreitenden Verkehr planen könnte. Wobei die Grenzen selbst und damit die Grenzangelegenheiten weiterhin in die Zuständigkeit des Bundes fallen.
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Lieber nicht. Damit es nicht verwirrt, müsste ich meine Betriebssystem-Uhr auch umstellen. Das ist vielleicht etwas zu viel des Guten.

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Wie ich sehe, steht bei den alten Beiträge auch die korrekte Zeit. Für mich sieht das so aus, als sei der Server falsch eingestellt.
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Zitat
Original von Nikola Mihajlov
Jupp.
Ich war's nicht. In den Einstellung steht auch alles auf "+1". Ist doch korrekt, oder? -
Ist die bei euch auch aufeinmal falsch eingestellt?
Dieses Posting wurde angeblich um 21:06 erstellt. Meine Uhr sagt jedoch 19:06.
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Ich stelle folgenden Antrag:
ZitatAlles anzeigenStaatssymbolgesetz (StaatsSymbG)
§ 1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Verwendung der Staatssymbole der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und legt diese fest.§ 2 - Wahlspruch Severaniens
Der Wahlspruch der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien lautet »Sloboda uz socijalizam«.§ 3 - Hymne Severaniens
(1) Die Hymne Severaniens ist das Lied »NaŠ¡a Severanija« von Stevča Anastasijević.
(2) Weder darf die Hymne entstellt noch darf ihr Text zur Verächtlichmachung mit einer anderen als der vorgesehenen Melodie gesungen werden.§ 4 - Flagge Severaniens
(1) Die Flagge der Severaniens stellt auf hellblauem Hintergrund eine silberne Sonne dar, deren acht Strahlen bis an den Rand der Flagge reichen.
(2) Die Breite der Flagge beträgt das Doppelte ihrer Höhe.
(3) Das Führen der Flagge Severaniens ist jedem Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gestattet.
(4) Die Flagge Severaniens ist stets mit Würde und mit Respekt zu behandeln. Sie darf nicht als Vorhang, Tischdecke, andere Dekoration oder Verpackung missbraucht werden und keine Statuen, Gedenktafeln oder Gedenksteine verhüllen. Ihre Verwendung als Start- oder Zielflagge, als Gebrauch oder zur Herstellung als Unterwäsche, Bade- oder Bodenmatte ist untersagt. Der Gebrauch in der kommerziellen Werbung ist verboten, wenn diese die Flagge entstellt oder respektlos erscheinen lässt.
(5) Die Flagge Severaniens wird zu Tagesbeginn gehisst und wieder vor oder beim Sonnenuntergang feierlich eingeholt. Nachts weht die Flagge nur, wenn sie ausreichend beleuchtet ist. Jede Person, die beim Hissen oder Einholen der Flagge zugegen ist, hat seine Tätigkeit einzustellen und seine Kopfbedeckung abzunehmen.
(6) Auf Halbmast weht die Flagge Severaniens nur bei Staatstrauer, ausgerufen durch den Präsidenten Severaniens.
(7) Wird die Flagge zusammen mit anderen Nationalflaggen gezeigt, darf keine größer sein oder höher wehen als die Severaniens.§ 5 - Siegel Severaniens
(1) Das Siegel Severaniens ist rund und stellt auf rotem Grund einen silbernen Doppeladler mit goldenem Schnabel und goldenen Klauen dar. Über den Köpfen des Adlers befindet sich ein goldener Fünfstern, dessen spitze Winkel 36 Grad betragen. Der Brustschild des Adlers ist hellblau im Farbton der Flagge Severaniens und zeigt in seinem Zentrum einen silbernen Helm. Der Rand des Siegels ist silberfarben und mit »Socijalistička Savezna Republika Severanija« in Kyrillisch beschriftet.
(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Präsidenten Severaniens bestimmt.
(3) Das Führen des Siegels ist den staatlichen Institutionen des Bundes und ihren Amtsträgern vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf deren Anordnung geschehen.§ 6 - Siegel des Präsidenten Severaniens
(1) Das Siegel des Präsidenten Severaniens ist rund und stellt auf rotem Grund einen silbernen Doppeladler dar, über dessen Köpfen sich ein silberner Fünfstern befindet. Der Brustschild des Adlers ist hellblau im Farbton der Flagge Severaniens und zeigt eine silberne Sonne, deren acht Strahlen gleichmäßig und breiter werdend nach außen verlaufen. Der Rand des Siegels ist in eben diesem hellblau gehalten, silbern abgesetzt und zeigt in silberner, kyrillischer Schrift die Worte »Predsednik Socijalističke Savezne Republike Severanije«.
(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Präsidenten Severaniens bestimmt.
(3) Das Führen des Siegels ist dem Präsidenten Severaniens und seinem Sprecher vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.§ 7 - Siegel des Bundesrates
(1) Das Siegel des Bundesrates Severaniens ist rund und stellt auf dunkelblauem Grund eine silberne Fackel dar. Die untere Hälfte des Siegels zeigt zwei gekreuzte Olivenzweige. An der Stelle, an der sie sich selbst und die Fackel schneiden, ist diese unterbrochen. Der Rand des Siegels ist silberfarben und zeigt in kyrillischer Schrift die Worte »Savezno Veće Socijalističke Savezne Republike Severanije«.
(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Bundesrat Severaniens bestimmt.
(3) Das Führen des Siegels ist dem Bundesrat Severaniens vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.§ 8 - Siegel des Obersten Gerichts
(1) Das Siegel des Obersten Gerichts Severaniens ist rund und stellt auf grünem Grund eine silberne Waage dar, deren Spitze ein goldener Fünfstern bildet. Der Rand des Siegels ist silberfarben und zeigt in kyrillischer Schrift die Worte »Vrhovni Sud Socijalističke Savezne Republike Severanije«.
(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Obersten Gericht Severaniens bestimmt.
(3) Das Führen des Siegels ist dem Obersten Gericht Severaniens vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.§ 9 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Und du?

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Das Referendum wurde gestartet, Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Die Abstimmung dauert drei Tage.
Maßgeblich ist dieser Text:
ZitatAlles anzeigenVERFASSUNG DER REPUBLIK VESTERAN
Artikel 1 – Grundbestimmungen
(1) Vesteran ist eine demokratische, soziale, freiheitliche, rechtstaatliche und souveräne Teilrepublik Severaniens.
(2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichberechtigter Staatsbürger zu. Das Volk übt die Gewalt mittels freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl seiner Vertreter sowie in direkter Abstimmung aus.
(3) Die Freiheit, Gleichheit, Friedfertigkeit, soziale Gerechtigkeit, Schutz der nationalen Minderheiten, die Achtung der Menschenrechte, die Erhaltung der Natur und der Umwelt sowie die Herrschaft des Rechts sind die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Republik Vesteran.
(4) Die Hauptstadt Vesterans ist VinaСi; Amtssprache ist Severostaranisch. Die Nationalfarben, die Nationalflagge, die Nationalhymne und das Wappen Vesterans werden durch Gesetz bestimmt.
(5) In der Republik Vesteran wird den Angehörigen aller nationaler Minderheiten Gleichberechtigung gewährt. Den Angehörigen aller Völker und Minderheiten wird die Freiheit der Äußerung ihrer nationalen Zugehörigkeit, der freie Gebrauch ihrer Sprache und Schrift sowie kulturelle Autonomie zugesichert.
(6) Die Republik Vesteran schützt die Rechte und Interessen ihrer Staatsbürger und die der Angehörigen der Volksgruppe der Vesteranen außerhalb der Grenzen der Republik Vesteran und unterstützt ihre Verbindung zur Heimat.
(7) Das Meer, die Meeresküste und die Inseln, die Gewässer, der Luftraum, Bodenschätze und andere Naturschätze, aber auch Grundstücke, Wälder, die Pflanzen- und Tierwelt, andere Teile der Natur, Liegenschaften und Sachen von besonderer kultureller, historischer, wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung genießen ihren besonderen Schutz.Artikel 2 – Der Premijer
(1) Der Premijer ist das Staatsoberhaupt und der Regierungschef der Republik Vesteran. Er ist ihr höchster Repräsentant im Inneren, in Severanien und im Ausland, sorgt für die Achtung der Verfassung, sichert das Bestehen und die Einheit des Staates und das ordnungsgemäße Wirken der Staatsgewalt.
(2) Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.
(3) Der Premijer übt die vollziehende Gewalt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz aus. Er
- schlägt der Nationalversammlung Gesetze und andere Beschlüsse vor;
- erarbeitet den Haushaltsentwurf;
- führt die Gesetze und andere Entscheidungen der Nationalversammlung sowie die der severanischen gesamtstaatlichen Ebene aus;
- erlässt Verordnungen zur Ausführung der Gesetze, soweit die Gesetze dies vorsehen;
- führt die inneren Angelegenheiten;
- vertritt die Republik Vesteran in einer severanischen Kammer ihrer Teilrepubliken;
- leitete und kontrolliert die Tätigkeit der Staatsverwaltung;
- sorgt für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes;
- leitet die Durchführung und Entwicklung der öffentlichen Aufgaben;
- hat die Leitung über die Polizei der Republik Vesteran;
- verleiht Auszeichnungen, Anerkennungen, Rang und Titel auf durch Gesetz bestimmte Weise;
- führt andere Pflichten in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz aus.
(4) Der Premijer ist berechtigt, zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben vorübergehend oder dauerhaft Behörden einzurichten und nach eigenem Ermessen hierfür Beamte und Angestellte einzustellen.
(5) Der Premijer kann nur bei grober Pflichtverletzung und auf Grund eines Urteils des severanischen Vrhovni sud durch die Nationalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen seines Amtes enthoben werden. Bei mehr als 30 Tagen andauernder Abwesenheit kann auf einen Entscheid des Vrhovni sud verzichtet werden.Artikel 3 – Die Nationalversammlung
(1) Die Nationalversammlung ist der Vertretungskörper der Bürger und Träger der gesetzgebenden Gewalt auf der Ebene der Republik Vesteran. Sie tagt öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Mitglieder der Nationalversammlung sind alle Staatsbürger Severaniens, die seit mindestens zwei Wochen ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Republik Vesteran haben.
(3) Die Nationalversammlung:
- entscheidet über die Änderung der Verfassung;
- ratifiziert internationale Verträge sowie Staatsverträge;
- verabschiedet im Rahmen seiner Zuständigkeit Gesetze;
- verabschiedet den Haushalt der Republik Vesteran;
- entscheidet über Änderung der Grenzen und des Status der Republik Vesteran als Teilrepublik Severaniens im Einklang mit der Verfassung Severaniens;
- beaufsichtigt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz die Tätigkeit des Premijer und anderer der Nationalversammlung verantwortliche Träger öffentlicher Pflichten;
- übt andere, durch die Verfassung und das Gesetz festgelegte Zuständigkeiten aus.
(4) Soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung der Nationalversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.Artikel 4 – Gerichtsbarkeit
(1) Die rechtsprechende Gewalt in der Republik Vesteran wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit ist selbständig und unabhängig. Die Gerichte entscheiden auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes. Die Verwaltungstätigkeit der Gerichte wird von ihnen selbst ausgeübt.
(2) Als Höchst- und Verfassungsgericht der Republik Vesteran existiert grundsätzlich der Vrhovni sud Severaniens. Die Einrichtung Einrichtung eines eigenen Gerichts der Republik Vesteran, der Wirkungsbereich, die Zusammensetzung und der Aufbau der übrigen Gerichte und das Verfahren vor den Gerichten werden durch Gesetz geregelt.Artikel 5 – Gliederung
(1) Die Republik Vesteran ist gegliedert in die sieben nach ihren Verwaltungssitzen benannten Oblaste:
- VinaСi
- Bechtograd
- Bergerac
- Prasovo
- Krajlovac
- Templic
- Osovac
(2) Die Oblaste leiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes die Durchführung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Maßnahmen von örtlicher Bedeutung.
(3) Jeder Oblast steht ein Upravnik vor, der seinen Hauptwohnsitz in der Oblast hat und vom Premijer ernannt wird. Der Upravnik hat Amtsaufsicht über die Bürgermeister.
(4) Das Amt des Upravniks endet durch Ernennung eines neuen Upravniks, Tod, Verlust der Staatsbürgerschaft oder Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Oblast.Artikel 6 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Verfassung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie von den Bürgern der Republik Vesteran mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten beschlossen wurde.
(2) Sofern sie den Bestimmungen dieser Verfassung nicht entgegenstehen, gelten bestehende Gesetze und Verordnungen fort.
(3) Der Premijer, die Mitglieder der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:
„Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen, die Verfassung und die Gesetze der Republik Vesteran zu schützen und die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürger zu achten und die Aufgaben meines Amtes getreu zu erfüllen.“ Der Eidesformel kann als religiöser Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ angefügt werden.
(4) Zur Änderung dieser Verfassung oder Verabschiedung einer neuen Verfassung ist die Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der teilnehmenden Wahlberechtigten eines gesamtstaatlichen Referendums erforderlich. Änderungen, die den Bestimmungen der severanischen Bundesverfassung zuwider laufen, sind unzulässig. -
Die Wahl wurde mit folgendem Ergebnis beendet
ZitatIch bin für Bogdan Savic als Premijer Vesterans 83.3% (5)
Ich bin gegen Bogdan Savic als Premijer Vesterans 16.7% (1)Die Wahlbeteiligung liegt bei 6 von 8, also bei 75 Prozent.
Damit ist Bogdan Savić zum Premijer gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
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Zitat
Original von Ivan Todorovski
Wir bräuchten zuvor eine Rechtsgrundlage, will mir scheinen. Eine Verfassung, konkret ausgedrückt.
Und wer nimmt woher die Legitimation, eine zu beschließen? Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Im Prinzip enthält die Föderationsverfassung bereits eine Rechtsgrundlage:
ZitatArtikel 59
An der Spitze jeder Teilrepublik steht ein auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählter Präsident, der eine offizielle Amtsbezeichnung in der Amtssprache der Teilrepublik führt.
Zum Präsidenten einer Teilrepublik gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach sieben Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.
Falls einer dieser Kandidaten verzichtet, nimmt der nach der Zahl der erhaltenen Stimmen nachfolgende Kandidat am zweiten Wahlgang teil.
Die Wahl des Präsidenten einer Teilrepublik ist spätestens 140 Tage nach dem Ende der letzten Wahl oder spätestens 20 Tage nach dem vorzeitigen Ausscheiden eines Amtsinhabers durchzuführen.
Das weitere wird durch regionale Gesetze geregelt. -
Sowas mit Gebäuden und so dauert meistens Stunden und sieht dann blöd aus. Ich kenn das.

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Zitat
Original von NataŠ¡a Jović
Ich finde es gut so.
Du bist ja auch mein Jubelperser; das gehört sich so.

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Zitat
Original von Nikola Mihajlov
Deine Karten wären allerdings eine gute Ausgangslage, ich hab für die Kaysterankarte damals allerdings noch etwas detailierter gemacht und diesen Weg sollten wir dann auch mit Severanien beschreiten, es gibt ja schließlich nichts schöneres als eine möglichst detailierte Karte
Das ist wahr. Wie ich glaube ich irgendwo schon geschrieben habe, würde ich hier auch eine gemeinsame Karte mit Kaysteran präferieren. Je nach Verwendung kann man ja den einen oder anderen Teil abblenden.

