Beiträge von Josip Olić

    Zitat

    Original von vesti
    Gospodine Predsednice,


    inwieweit sehen Sie beim Fall Vlić Parallelen zum Fall Ripuli, der sich 2003 in Kaysteran ereignete?


    Der Fall damals lässt sich auf rechtlicher Ebene keineswegs vergleichen, es ging insbesondere um den Bestand der Verleumdung einer einzelnen Person wie ich meine.
    Zu Strafmaß und Auslegung des Urteils weiterhin kein Kommentar, auch nicht in diesem Zusammenhang.

    Meine Damen und Herren,


    aus aktuellem Anlass möchte ich ein paar Worte zur Gerichtsentscheidung am Vrohvnij Sud des Bundes äußern, nein, genauer möchte ich auf die Reaktionen eingehen, denn das eigentliche Urteil will ich nicht kommentieren. Denn Fakt ist: wir leben in einem Rechtsstaat.


    Fakt ist auch: Zlatko Vlic hat eine Flagge verbrannt, eine severanische, und hat hiermit seinen Unmut geäußert. Persönlich sehe ich es nach dem bekannten Spruch: Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Ich halte diesen Akt für eine zutiefst feindselige und verachtenswerte Tat, das Rechtliche dabei ist ein anderes Metier.
    Kommentare welche die Verfolgung bei Ankündung des Austritts Kaysterans aus der SRSS daraus folgern werde ich zur Wahrung der Koalition nicht kommentieren.


    Zum zweiten Thema:
    Nach der Entscheidung zum Notstandsartikel des Vrohvnij Sud sehe ich binnen der nächsten Wochen Handlungsbedarf bzgl einer Umänderung des Artikels, damit dieser eindeutig ist. Konkret laufen Überlegungen den Notstandsartikel auf die Kompetenzen der Republiken zu beschränken insbesondere auf Gefahren durch Katastrophenfälle zu konzentrieren und hier mit einer Notstandregelung schnelle Maßnahmen auch in Zukunft zu ermöglichen auf kurzem Wege zumindest durch temporäre Verordnungen.


    Gibt es irgendwelche Fragen?

    Geschäftsordnung des Hauses der Republik

    Beschlossen durch das Haus der Republik Kaysteran


    I. Allgemeines

    I.1 Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Abläufe und Verfahrensregeln des Hauses der Republik.


    I.2 Mitglied des Hauses ist jede Person mit severanischer Staatsbürgerschaft und gemeldetem Wohnsitz in der Republik Kaysteran.


    I.3 Abstimmungsberechtigt ist, wer seit mindestens 14 Tagen dort gemeldet ist.


    II. Vorsitz

    II.1 Der oder die Vorsitzende des Hauses der Republik trägt den Titel Vorsitzende(-r) des Hauses


    In den Amtssprachen lauten die Bezeichnungen:

    – severo-kayisch: Predsjedavajući Doma / Predsjedavajuća Doma

    – centar-kayisch: Govornik Doma / Govornica Doma


    II.2 Der Vorsitz leitet die Sitzungen, übt das Hausrecht aus und vertritt das Haus nach außen. Ist das Amt vakant, übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans vorübergehend die Aufgaben.


    II.3 Die Wahl des Vorsitzes erfolgt immer nach dem Abschluss der Wahlen zum Amt des kaysteranischen Präsidenten und wird von diesem als erste Amtshandlung geleitet. Sollte das Amt des Präsidenten vakant sein, kann auch sein(e) Vertreter(in) diese Wahlen einleiten, sollte der Vorsitz mehr als sechs Monate nicht mehr neu gewählt worden sein.


    II.4 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder.


    II.5 Der Vorsitz bleibt bis zur Neuwahl im Amt.


    II.6 Bei Rücktritt, Fernbleiben über 21 Tage oder Verlust der Mitgliedschaft übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans bis zur Neuwahl.

    III. Anträge, Debatten und Abstimmungen

    III.1 Anträge können von jedem Mitglied schriftlich eingebracht und an einem vorgesehenen Ort veröffentlicht werden. Sie sind zeitnah zu behandeln.


    III.2 Über Anträge wird nach vorangehender Debatte abgestimmt. Wahlen erfolgen ohne Aussprache. Debatten und Abstimmungen sind im Verfahren entsprechend zu kennzeichnen.


    III.3 Debatten dauern regulär fünf Tage. Auf Antrag eines Mitglieds oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    III.4 Abstimmungen und Wahlen dauern fünf Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.


    III.5 Zulässige Abstimmungsoptionen sind:

    Za (Dafür), Protiv (Dagegen), Suzdržano (Enthaltung)

    – alternativ: Da, Ne, Uzdržavanje


    III.6 Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr Mitglieder zustimmen als ablehnen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Es muss mindestens eine Ja-Stimme abgegeben worden sein.


    III.7 Angenommene Gesetzesvorschläge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin der Republik zur Ausfertigung zu übermitteln.

    IV. Hausordnung und Sanktionen

    IV.1 Der Vorsitz führt das Hausrecht.


    IV.2 Mitglieder und Besucher haben sich respektvoll zu verhalten. Untersagt sind insbesondere:

    – Beleidigungen oder Herabwürdigungen,

    – Sachbeschädigungen,

    – Störungen der Sitzungen,

    – unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.


    IV.3 Rederecht haben die Mitglieder sowie Personen, die vom Vorsitz zugelassen wurden.


    IV.4 Verstößt ein Besucher gegen die Ordnung, kann der Vorsitz Hausverbot erteilen.


    IV.5 Verstößt ein Mitglied trotz Ermahnung gegen die Ordnung, kann es sanktioniert werden.


    IV.6 Zulässige Sanktionen sind:

    – Verhängung eines Strafgeldes,

    – zeitweiliger Entzug des Rederechts (maximal 14 Tage).


    IV.7 Ein Entzug des Stimmrechts ist nicht zulässig.


    V. Schlussbestimmungen

    V.1 Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch das Haus der Republik in Kraft.


    V.2 Sie ersetzt alle bisherigen Regelungen zur inneren Ordnung des Hauses.

    Beschlossen am 4.6.2025


    Die Abstimmung dauert 5 Tage, bitte stimmen sie mit "Ako", "Ni" oder "Nanej"

    Das muss kein "Gegenantrag" sein, es ist eine sinnvolle Änderung der Passagen, welche mehr Ermessensspielraum der Mitglieder zulässt. Für das Protokoll: Mein ursprünglicher Antrag ändert sich hiermit auf den letztgenannten von Vize Maleva.

    Zitat

    Original von Marijan Peladic
    Das ist einfach Genitiv, also "Haus der Republik" ganz wörtlich.


    Wenn man allerdings ein "republikliches Haus" analog zur "hauptigen Stadt" bilden wollte... Gute Frage, wie man daraus noch ein Adjektiv bastelt. "Republikskanij Dom" eventuell?


    Ja, allerdings hat Halid mir mal geschrieben, dass "Republički Dom" bescheuert klingt. Aus serbokroatischer Sicht ;)


    Änderungen:
    1(2) statt kaysteranischem Staatsbürger, severanischer Staatsbürger. Entscheidend ist, wer in Kaysteran lebt, die kaysteranische Staatsbürgerschaft existiert so mE nicht mehr und wir wollen ja keine ausgrenzenden Gesetze ne?
    1(4) eingefügt
    2(1) Die Bezeichnung "Govornik" wird erwähnt.
    2(2) anders formuliert
    2(6) anders formuliert
    2(7) die x=7 Definition
    4(7) anders formuliert

    Hohes Gericht,


    nach Abschnitt IV, Artikel 18 kann der Präsident Kaysterans im Falle einer inneren oder äußeren Bedrohung einen Notstand.
    http://forum.kaysteran.de/thread.php?threadid=3099


    Das Gesetz zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, definiert im Falle dieses Notstands auch die Einberufung des Militärs.
    http://forum.kaysteran.org/thread.php?postid=26749#post26749


    Meine Frage:
    Widerspricht der Abschnitt IV der kaysteranischen Verfassung, dem Artikel 6 (5) der severanischen Verfassung?