Beiträge von Petja Radeva
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Die Forderung nach Positivlisten offenbart ein befremdliches Rechtsverständnis.
Don Quinikolov,
ihnen ist offensichtlich nicht mehr zu helfen. Sie verbieten lieber alles oder machen die Anforderungen so, dass es de-facto-Verbote sind. Sie zeigen erneut mit ihrer Antwort, dass Sie nicht inhaltlich handeln sondern ideologisch - Landschafts- und Naturschutz sind vorgeschobene Argumente um ihre Energieagenda durchzubringen.
Was sie als Physik bezeichnen ist Humbug, ihr Gesetz ist Humbug. Dass Sie auf keinen der Punkte eingehen, sondern versuchen vorbei zu manövrieren: ihr gutes Recht. Aber auch das ist Humbug.
Die Regierung ist bereit ein angepasstes Landschaftsschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Eines, das sich um den Schutz der Kulturlandschaft kümmert, nicht eines, welches die Menschen wegen eines Feldzugs gegen Windräder und dem Konsum zu vieler alternativer Fakten in die Irre führt.
Ich bedanke mich auch für die Worte von Jano Kovač, was mit Hoffnung gibt, dass die Jedinstvo in Pelagonien noch bei Verstand ist.
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe den Kompromissvorschlag von Herrn Nikolov aufmerksam gelesen. Bezüglich der Schwurbelei haben Sie bereits ihre Maske fallen gelassen Herr Nikolov - da brauchen sie sich gar nicht mehr künstlich aufregen. Ob das ideologisch motiviert ist oder sie nur im Sinne von Interessengruppen, denen sie nahestehen könnten, handeln, kann ich nicht beurteilen.
Der Text stellt nun den Tierschutz in den Vordergrund, als wäre das der entscheidende Punkt in dieser Debatte - wird die Jedinstvo hier plötzlich zur PROGRES? Ich sage es klar und deutlich: Die Bedrohung für geschützte Arten durch Windkraft ist gering und verkraftbar - Windkraft soll einen Nutzen haben für den Menschen. Das Herzstück dieser Diskussion sollte - allein des Titels wegen - der Schutz unserer Kulturlandschaft und unseres charakteristischen Landschaftsbildes sein, und nicht irgendwelche Fledermäuse.Zweitens: Der Entwurf sagt viel darüber, wo Windkraft verboten wird, aber kaum etwas darüber, wo sie möglich ist. Warum fehlen klare Positivlisten für Küstenregionen, Ebenen oder Industrie- und Hafenflächen? Wer nicht benennt, wo wir handeln wollen, sorgt nur für Rechtsunsicherheit.
Die Übergangsbestimmungen sind völlig unrealistisch. Eine 12-Monats-Frist für Anpassung oder Rückbau? Das ist nicht geordnet, das ist eine Zwangsenteignung durch die Hintertür. Wer wirklich eine kontrollierte Entwicklung will, setzt angemessene Übergangsfristen… nicht eine juristische Abrissbirne.
Die technischen Anforderungen sind so formuliert, dass sie in der Praxis kaum umsetzbar sind. 30 Dezibel nachts? Abstand von 1000m zu "Wohnbebauung" - was ist Wohnbebauung - ein einzelner Hof bereits? Entweder sie kennen außerhalb von Višegrad und Veligrad nicht die Besiedlung unserer Republik oder sie formulieren das mit voller Absicht, denn mit so einer Regelung verhindert man nicht nur den Bau in den Bergen, sondern auch im Flachland und zwar durch die Hintertür. Wenn wir Abstandsvorschriften machen, dann müssen die sich an zusammenhängender Bebauung ab einer bestimmten Größe orientieren, nicht am einzelnen Bauernhof mitten im Feld oder einem kleinen Weiler ohne echten Ortskern. Das ist eine versteckte Verbotsstrategie.
Wir brauchen ein Gesetz, das unsere Landschaft schützt, sensible Regionen ausnimmt, aber an klar benannten Standorten, Küste, unempfindliche Ebenen, Industrieflächen den Ausbau ermöglicht. Das ist ehrliche Politik, ihr Kompromiss ist der Versuch uns hier in der Volksversammlung für dumm zu verkaufen.
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Ich höre hier viel über Dunkelflauten, über angebliche Föhneffekte und gar klimatische Austrocknung durch Windräder, aber auffällig keine Antworten über das, was in meinen Redebeiträgen vorhin gesagt wurde. Man geht auf Fakten nicht ein, sondern wiederholt Schlagworte.
Ja, ich teile den Grundgedanken, dass unsere Bergregionen und ihr Landschaftsbild geschützt werden müssen. Das ist nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein kulturelles Anliegen. Und ja, auch beim weiteren Ausbau von Windkraftanlagen ist Zurückhaltung geboten… in bestimmten Regionen.
Aber was ich hier höre, ist kein nüchternes Abwägen. Das sind zum Teil Behauptungen, die so pauschal sind, dass man sie bestenfalls in einer Stammtischrunde, aber nicht in einem Parlament vorbringen sollte. Wer hier ernsthaft behauptet, Windkraft sei allein wegen lokaler Turbulenzen eine Gefahr für unser Klima, der ignoriert Studien, Praxis und internationalen Vergleich.
Planbarkeit ist relativ - auch konventionelle Kraftwerke fallen ungeplant aus (Störungen, Wartung, Brennstoffmangel). Deshalb brauchen alle Systeme Reserven. Wind ist meteorologisch vorhersagbar – Prognosen sind für 24–48 Stunden im Voraus sehr präzise, sodass Netzbetreiber die Erzeugung planen können. Backup-Kapazität wird nicht „neu“ vorgehalten, sondern dieselbe Reserve, die auch für Kohle- oder Atomstrom nötig ist.
Und ich sage es deutlich: Diese Art von Argumentation hat oft einen Beigeschmack. Wenn ganze Technologien verteufelt werden, ohne auch nur den Versuch einer differenzierten Betrachtung, dann frage ich mich, wessen Interessen hier wirklich bedient werden.
Wir können in Küstenregionen und unempfindlichen Ebenen sehr wohl Windkraftanlagen betreiben – ohne das Gesicht unseres Landes zu verunstalten. Wir können gleichzeitig sensible Regionen schützen und die Energieversorgung stabil halten. Das ist kein Widerspruch, sondern gesunder Menschenverstand.
Was ich von diesem Haus erwarte, ist eine ehrliche Debatte. Kein Abschreiben von Argumenten von verbandelten Genossenschaften aus Višegrad, kein Herumreiten auf Angstbildern, sondern klare Standortregeln und eine energiepolitische Linie, die uns unabhängig und handlungsfähig hält.
Wer stattdessen nur Totalverbote fordert, liefert uns in Wahrheit denen aus, von denen wir uns unabhängig machen sollten. Und das meine Damen und Herren ist die wahre Gefahr für unser Land.
Noch eines, Herr Kollege: Wer heute hier den großen Mahner gibt, sollte sich erinnern lassen, dass er in seiner Zeit als Präsident unseres Landes völlig versagt hat. Monatelange Untätigkeit, Stillstand in der (Energie-)Politik, und am Ende hat er sich ins Ausland abgesetzt, statt Verantwortung zu übernehmen. Wer damals nichts getan hat, sollte heute nicht so tun, als hätte er das Patentrezept.
Ich hoffe die Jedinstvo hat neben dem orthodoxen und dem sozialdemokratischen Flügel sich jetzt nicht noch einen Schwurbelflügel um Herrn Nikolov zugelegt.
Die Frage ist ob der Antragssteller in der Lage ist, sich um das Ansinnen des Landschaftsschutz zu bemühen oder hier seine verquere Sichtweise im Sinne der Kohle- und Gasgenossenschaften durchdrücken zu wollen. Für ersteres sind wie bereit für einen Kompromiss bspw. in dieser Form:
Člen 1 – Ziel des Gesetzes
(1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft und des charakteristischen Landschaftsbildes der Volksrepublik Pelagonien vor nachteiligen Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.
(2) Die Sicherung des historischen Erscheinungsbildes von Städten, Dörfern und traditionellen Landschaftsräumen, insbesondere in Bergregionen und im Umfeld von Kulturdenkmälern, gilt als vorrangiges Interesse des pelagonischen Volkes.
(3) Gleichzeitig soll eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung in dafür geeigneten Gebieten ermöglicht werden, um die nationale Energieversorgung zu stärken.
Člen 2 – Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.
Člen 3 – Genehmigungspflicht und Standortbeschränkungen
(1) Die Errichtung, der Betrieb sowie die Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Ministerium für Energie und Kulturlandschaftsschutz.
(2) Genehmigungen werden nur erteilt, wenn:
a) der Standort außerhalb sensibler Kulturlandschaften liegt, insbesondere Bergregionen, Natur- und Nationalparks sowie Bereiche mit hoher kulturhistorischer Bedeutung,
b) die Anlage das traditionelle Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt,
c) die Anbindung an das Stromnetz ohne unverhältnismäßige Eingriffe in die Landschaft möglich ist.
(3) Küstenregionen, unempfindliche Ebenen und bereits ausgewiesene Industrie- oder Hafenflächen gelten als bevorzugte Standorte.
(4) Forschungs-, Demonstrations- und Kleinwindkraftanlagen können unabhängig vom Standort genehmigt werden, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorliegt.
Člen 4 – Anpassung bestehender Anlagen
(1) Bestehende Anlagen in sensiblen Kulturlandschaften sind innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu überprüfen.
(2) Stellt die Überprüfung erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes fest, kann die Genehmigung mit angemessener Frist widerrufen oder mit Auflagen versehen werden.
(3) Rückbau oder technische Anpassungen sind so durchzuführen, dass die betroffene Fläche in ein landschaftlich angepasstes Erscheinungsbild zurückgeführt wird.
Člen 5 – Aufsicht und Sanktionen
(1) Die staatlichen Behörden für Energie und Kulturlandschaftsschutz überwachen die Einhaltung dieses Gesetzes.
(2) Bei Verstößen können Genehmigungen widerrufen und Anlagen auf Kosten des Betreibers entfernt werden.
Člen 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
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Sie wollen mir noch nicht auch noch erklären, dass sie keine Backupkraftwerke für konventionellen Strom - auch rein fossilen - vorsehen möchten?
Kohle- und Atomkraftwerke werden gewartet, fallen aus oder müssen bei Netzstörungen ersetzt werden. Auch da braucht es Reservekapazitäten.
Die Dunkelflaute ist keine energiepolitische Apokalypse, sondern eine Aufgabe, die alle modernen Industriestaaten im Blick haben müssen. Wir werden in den kommenden Jahren mehr Strom brauchen, als weniger. Meine Regierung wird daher keine Kapazitäten abbauen.
Ich würde mir wünschen, dass statt dieser Symbolpolitik ein Vorschlag kommen würde, der den Ausbau von Energie vorantreibt und nicht den Abbau unter dem Deckmantel des Landschaftschutzes.
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Wieviele Windkraftanlagen haben denn die Jedinstvo-Regierungen in der Vergangenheit gebaut, wieviele konventionelle abgebaut, so dass unsere Kapazitäten von den vielen Kohle- und Gaskraftwerken nicht ausreichen würden? Sie konstruieren hier ein Problem, gerade die Technologieoffenheit und Breite der eingesetztenTechnologien ist absichernd nicht gefährdend. Wir haben ja keine 80, 50 oder 30 Prozent Erneuerbare, wie kommen sie also auf so einen Mumpitz?
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Das vorliegende Gesetz benennt ein Ziel, das wir ausdrücklich teilen: den Schutz unserer pelagonischen Landschaft, unserer heimischen Artenvielfalt und des gewachsenen Kulturbildes. Doch der Weg, den die sozialistische Fraktion mit diesem Gesetz wählt, ist kein durchdachter. Ein pauschales, landesweites Verbot von Windkraftanlagen ohne jede Unterscheidung zwischen dem windreichen Küstenraum und dem sensiblen Hochland,entbehrt nicht nur der Verhältnismäßigkeit, sondern auch der strategischen Weitsicht.
Energiehoheit ist heute ein Pfeiler nationaler Selbstbestimmung. Wenn wir nicht in der Lage sind, mit Augenmaß eigene erneuerbare Energien zu nutzen, machen wir uns abhängig – von Stromimporten, von fossilen Quellen, und nicht zuletzt: von politischen Launen anderer Staaten.
Ich frage Sie: Ist es wirklich im nationalen Interesse, selbst Kleinanlagen zu verbieten? Forschungseinrichtungen und kommunale Pilotprojekte zu unterbinden? Ist es heimatverbunden, wenn wir unsere Energiezukunft in fremde Hände legen?
Wir fordern:
• eine differenzierte Regelung, die klar zwischen ökologisch sensiblen Gebieten wie unseren traumhaften Gebirgszügen und geeigneten Standorten an der Küste unterscheidet -> also Windkraftverträglichkeitsgebiete,
• eine Ausnahmeregelung für Forschung, kommunale Eigenprojekte und strategische Energieversorgung dank einer Klausel im Gesetz
• eine verhältnismäßige Rückbaufrist, die nicht in wirtschaftliche Willkür ausartet, 12 Monate sind nicht zumutbar, in dieser Zeit können nicht genügend Ersatzquellen aufgebaut werden
• eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vor Verboten, statt pauschaler Annahmen
• ein Konzept der nationalen Energiehoheit, das auch erneuerbare Energien „im nationalen Interesse“ einschließt, sofern sie landschaftsverträglich gestaltet sindNur so schützen wir nicht nur unsere Landschaft, sondern auch unsere Handlungsfreiheit als souveräne Nation.
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Das Kennzeichen ist gefälscht!!!
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Solange ich nicht Pelagoneuse genannt werde!
Theoretisch ja.
Praktisch auch.
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Severanien raus aus Zedarien.
Wir sind nicht die globale Polizei.
Keine Waffenlieferungen, keine Militärbasen.
Wir haben hier auf Antica genügend zu verteidigen.
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Ich würde das als Änderungsantrag so begrüssen.
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Wir haben das Thema Bulgarisch/mazedonisch/Transkription jetzt wieder bei dem Zerstörer „Volya“. Den serbokroatischen Begriff schreibt man Volja. „Volya“ ist eine englische Transkription aus den Bulgarischen. Die standardmäßige deutsche Transkription aus dem Bulgarischen wäre Wolja.
Muss ich mich jetzt umnennen?
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Werte Genossen und Kollegen,
Artikel 13 befasst sich ausschließlich mit dem Fall der Amtsunfähigkeit des Präsidenten – und das ist auch gut so.
Laut Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien bestimmt die Volksversammlung den Wahlleiter. Was spricht dagegen, hier bei Amtszeitende eine Neuwahl zu initieren?
Eine Verfassungsänderung ist hier überhaupt nicht notwendig.
Wir müssen aufhören das Präsidentenamt einfach laufen zu lassen, mit vesteranischen oder gar westlichen Regelungen. Die Änderugnen die sie zitieren sind erst seit wenigen Wochen in Kraft, davor war das gar nicht möglich.
Ich mag tatsächlich eine andere Regelung ausprobieren, alle Republiken haben sonst das gleiche System. Ich hab mich tatsächlich vom nordmazedonischinen inspirieren lassen, bei dem auch der Ablauf des Amtes zur Übernahme durch den PP führt.
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Wertes Haus,
die Vergangenheit hat leider erneut gezeigt, dass wir klare Regelungen bezüglich Amtszeiten brauchen. Mein Vorgänger hat gezeigt, dass man aus sechs Monaten Amtszeit entsprechend 8 Monate machen kann, wenn man nur stur genug im Sessel sitzen bleibt. Erst das Eingreifen des Bundes konnte hier wieder zu Neuwahlen führen.
Wir brechen damit, dass Amtsinhaber interimsweise weiter regieren können.
Um den Ganzen ein für allemal ein Regelung zu geben, sollte das Amt auf die sechs Monate limitiert bleiben. Ab dem Tag danach, übernimmt automatisch die Präsidentschaft des Narodno Sobranie, welche durch die letzten Änderungen bereits sehr gut in der Lage ist dann auch Wahlen zu organisieren, sollte der bis dato Amtsinhaber die Organisation nicht übernommen haben.
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Ich beantrage die Änderung der Verfassung:
Verfassungsänderungsgesetz Amtszeit
§1 - Umfang der Änderung
Artikel 13 der pelagonischen Verfassung soll wie folgt geändert werden:"Im Falle des Todes, des Rücktritts, des Ablaufs der Amtszeit oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.
Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden."
§2 - Inkrafttreten
Die neue Verfassung tritt am Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.Eine Debatte ist erwünscht.
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Zur Rechtssicherheit verkünde ich als Präsidentin hiermidas Gesetz:
Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien
Člen 1
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.
Člen 2
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens zwei Wochen ihren Hauptwohnsitz in der Volksrepublik Pelagonien haben und die Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besitzen.
Člen 3
Kandidieren können alle Personen, die das aktive und passive Wahlrecht der Volksrepublik Pelagonien besitzen. Die Kandidaturen müssen spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich bekanntgegeben werden. Kandidaten können ihre Kandidatur jederzeit zurückziehen.
Člen 4
Die Volksversammlung bestimmt einen Wahlleiter, der die Wahl organisiert und das Ergebnis unmittelbar nach Wahlschluss verkündet.
Člen 5
Alle Wahlberechtigten müssen spätestens zwei Wochen vor der Wahl über den Termin informiert werden. Die Benachrichtigung dient gleichzeitig als Wahlberechtigung.
Člen 6
Die Wahl dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter. Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten abgestimmt haben.
Člen 7
Der Präsident wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gemäß der Verfassung gewählt. Die Wahl findet frühestens 21 Tage und spätestens 7 Tage vor Ablauf der sechsmonatigen Amtszeit statt, es sei denn, eine Amtsenthebung oder ein Rücktritt machen einen früheren Termin erforderlich. Der neugewählte Präsident übernimmt sein Amt nach Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers.
Člen 8
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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