Beiträge von Goran Kovač

    Werte Abgeordnete,

    dieses Gesetz schafft eine klare wirtschaftliche Grundlage für die gesamte Bundesrepublik Severanien. Eine moderne, innovationsfähige Wirtschaft braucht eine ausgewogene Eigentumsstruktur aus staatlichem, privatem und genossenschaftlichem Eigentum. Die Regulierung verschiedener Rechtsformen fördert Unternehmertum und soziale Verantwortung gleichermaßen.

    Der Bund hat bisher keine einheitlichen Regelungen geschaffen, die Unternehmertum gezielt fördern. Das hemmt wirtschaftliches Wachstum und Innovationskraft. Ohne klare Rahmenbedingungen droht Severanien den Anschluss zu verlieren. Deshalb muss die Bundespolitik Investitionen und Unternehmertum ermöglichen, ohne soziale Standards zu vernachlässigen.


    Privates Unternehmertum ist essenziell für Innovation und wirtschaftlichen Fortschritt. Kleine und mittlere Unternehmen treiben neue Technologien voran, schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Daher muss eine rechtliche Grundlage bestehen, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten schützt und fördert.

    Die Bundesverfassung Severaniens (Artikel 3 Abs. III) garantiert die Koexistenz verschiedener Eigentumsformen. Artikel 3 Abs. IV sichert das Recht auf Eigentum, verknüpft es jedoch mit sozialen Verpflichtungen. Private Unternehmen müssen also gesellschaftlichen Interessen dienen, dürfen aber nicht in ihrer Innovationskraft behindert werden.


    Wir fordern eine Reform der Wirtschaftsgesetzgebung, die private Unternehmen und Einzelunternehmen in allen nicht ausgeschlossenen Branchen ermöglicht.

    Innovationsförderung und soziale Sicherheit müssen Hand in Hand gehen.

    Zudem setzen wir uns für eine schrittweise Vergenossenschaftlichung ab einer bestimmten Betriebsgröße ein. Hierzu wird ein weiteres Gesetz erarbeitet, das klare Kriterien ohne unnötige Einschränkungen festlegt, das in Kaysteran neu eingeführte Gesetz kann ebenfalls von anderen Republiken übernommen werden oder es gibt bundeseinheitliche Regelungen.


    Severanien kann nicht auf privates Unternehmertum verzichten. Der Bund muss eine wirtschaftliche Ordnung schaffen, die Innovation ermöglicht, Eigentum schützt und soziale Gerechtigkeit sichert. Eine moderne Wirtschaft braucht private Initiative – mit klaren und fairen Regeln.

    Wenn ich für die PROGRES sprechen darf: für uns stehen juristische Qualifikationen, Rechtsprechungsphilosophie, Unabhängigkeit und Integrität, Ansichten zu Schlüsselthemen sowie die Analyse vergangener Entscheidungen und persönlicher Eignung im Mittelpunkt. Wir möchten schlicht seine fachliche Kompetenz, ethische Standfestigkeit und Neutralität prüfen. Ich denke dies ist durchaus angemessen und sicher bei der ersten Ernennung/Bestätigung durchaus angebracht.

    Ich bin relativ sicher, dass jede neue Organisation ihre Probleme haben wird. Gleichzeitig hat man so auch die Möglichkeit mit zu formen, wir sprechen hier erst mal nicht von einer Pflicht sondern von einer Möglichkeit.

    Gran Novara ist ja bereits Teil der Konferenz, man würde ja mit vier großen Staaten im KdN durchaus eine starke Fraktion bilden können.

    Vesteran möchte eine Debatte zu folgendem Gesetz beantragen

    Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera


    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)


    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministri) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstens bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.


    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führen die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severanien, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.


    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der älteste Staatsminister den Vorsitz.


    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2


    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3


    Mit der Verkündung dieses Gesetzes treten die Änderungen in Kraft

    Ich bitte darum eine Abstimmung über das bereits diskutierte Gesetz einzuleiten.


    Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera


    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)


    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministri) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstens bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.


    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führen die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severanien, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.


    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der älteste Staatsminister den Vorsitz.


    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2


    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3


    Mit der Verkündung dieses Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.


    Danke.

    Ich habe eine Frage:

    Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.

    Wie wird das genau geregelt?Ist eine einfache,qualifizierte…Mehrheit nötig?Zudem haben wir keine National-,sondern eine Volksversammlung.

    Eine einfache Mehrheit.


    Nein, es handelt sich um die Nationalversammlung, das ist in der Verfassung eindeutig so formuliert.


    Vielen Dank für den Hinweis, hier die korrigierte Fassung:

    Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera


    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)


    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministri) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstens bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.


    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führen die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severanien, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.


    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der älteste Staatsminister den Vorsitz.


    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2


    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3


    Mit der Verkündung dieses Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.

    Ich schlage vor, die Verfassungsreform der Domovina und ehemaligen Premijera weiter umzusetzen. Ich schlage zudem eine Verlängerung der Amtszeit des/der Premijer/-a vor.



    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)

    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.

    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.

    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.

    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.

    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2

    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3

    Mit der Verkündung des Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.