Beiträge von Ana Knežević
-
-
-
Einladung zur Ausstellung – Sjena 2008 – Die Schatten von 2008
Die Galerie Vasarić lädt herzlich zur Eröffnung der Fotoausstellung „Sjena 2008“ ein, die den Ereignissen und Nachwirkungen des kaysteranischen Bürgerkriegs gewidmet ist. Die Ausstellung vereint Arbeiten von Kriegsfotograf:innen, Zeugnisse von Zivilpersonen sowie bislang unveröffentlichtes Archivmaterial, das den stillen, aber dauerhaften Schatten sichtbar macht, den das Jahr 2008 auf die Gesellschaft, die Landschaft und das kollektive Gedächtnis der Republik Kajsteran geworfen hat.
In der sorgfältig kuratierten Präsentation zeigt „Sjena 2008“ nicht nur Momente des Konflikts, sondern auch die Fragilität der Hoffnung, die Mühen des Wiederaufbaus und jene unscheinbaren Spuren, die der Krieg im Alltag hinterlassen hat. Die Ausstellung versteht sich als Ort der Begegnung, der Reflexion und des Dialogs – ein Raum, in dem die Vergangenheit nicht vergessen, sondern verstanden wird.
Ort: Galerie Vasarić, Ulica Braće Vlahović 12
Eröffnung: Freitag, 5. Dezember, 19:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
-
Gestalten ohne Verwalten ist hohle Rhetorik. Wer Politik ernst nimmt, muss Umsetzung und Führung der Apparate als Teil seines Auftrags begreifen.
Sprach der Verwalter und verwaltete weiter.
-
Dieser Artikel trieft vor Selbstmitleid. Die PROGRES hatte die Gestaltungsmacht und hat sie genutzt. Die Behauptung, das WOG sei schon ein Kompromiss gewesen, ohne Not, und eigentlich hätte die PROGRES die sozialistische Wirtschaftsordnung nicht nur beseitigen können sondern auch wollen, ist lächerlich wie erschreckend zugleich.
Die Sozialistische Demokratie ist in Severanien unabänderliches Verfassungsprinzip. Das weiß auch die PROGRES und bisher dachte ich, sie würde sich hierzu bekennen.
Die aktuelle Hysterie, die die PROGRES lebt und verbreitet, ignoriert, dass Präsident Batić der PROGRES unmittelbar in der Parlamentsdebatte die Hand gereicht und die Schaffung eines breiten und langfristigen Kompromisses angeregt hat. Und das ohne inhaltliche Vorgaben zu machen! Die Jedinstvo verzichtet freiwillig auf Ihren Gestaltungsspielraum, den sie durch die absolute Mehrheit in der Bundesversammlung hat. Damit zeigt sie wahre Fähigkeit zur staatspolitischen Verantwortung!
Ihre Fähigkeit zu Lesen und zu Verstehen muss man schon anzweifeln, greift der Kommentar - nicht Artikel - vor allem uns als PROGRES an. Sie lesen so ebenfalls die Verfassung. Aus dem Moment der parlamentarischen Stärke wollen sie aber auch nun eine Endgültigkeitsformel formulieren. Ich glaube die PROGRES zeigt vor allem jetzt dass die Jedinstvo eine totalitäre Partei zu sein schient.
Bundespräsident Batićs Manöver des Handreichens ist doch klar: er braucht die 2/3 Mehrheit um den Staat endgültig zum totalitären Staat mit voller Lenkung der Wirtschaft umzubauen. Der angebotene Korridor ist ein Zahlenspiel, die Freiheiten die im einen Absatz den Republiken gegeben werden, werden im Folgeabsatz bereits wieder komplett begrenzt.
Die Drohung könne das Gesetz auch ohne Mitwirkung/Zustimmung durchsetzen war aber deutlich genug. Aber das ist Jedinstvo-Taktik. Genau so wurden in der Vergangenheit andere Parteien immer wieder ausgespielt, sie verraten ihre eigenen Prinzipien um jahrelangen Klärung des Rechtsstreits aus dem Weg zu gehen.
Sie wollen keinen demokratischen Sozialismus, sie streben nach dauerhafter Macht.
-
Verwalten gehört nun mal zum Kernaufgabenbereich eines Politikers.
Gestalten gehört zum Kernaufgabenbereich von Politikern. Verwalten gehört …zur Verwaltung und dem entsprechenden Apparat - ich kümmere mich - als Politker - um die Angelegenheiten der Gemeinschaft, nicht um deren Verwaltung.
-
Wer bei der PROGRES von der „Breite der Gesellschaft“ spricht, überschätzt sich massiv.
"Kompromisse für die Breite der Gesellschaft" - sie verkürzen mutwillig.
-
Woher die scharfe Kritik? Ich habe mich nicht für die Kollektivierung ausgesprochen, sondern darauf hingewiesen, dass die aktuell vorgesehener Regelung den bäuerlichen Strukturen schadet. Da ich aber die Mehrheitsverhältnisse sehe und anerkenne, ist mein Vorschlag als Teil von Schadensbegrenzung zu sehen.
Wenn sie den Hinweis auf ihre eigene Klientel als Kritik sehen, kann ich ihnen leider nicht helfen. Wir versuchen bei der PROGRES Kompromisse für die Breite der Gesellschaft Severaniens zu erreichen - einen Sozialismus der auch die wirtscahftliche und unternehmerische Seite anerkennt und fördert. Die Jedinstvo ist verkeilt in innovationsfeindlichen, gremienbasierter Bürokratie - alles im Namen der "Werktätigen" - Werktätige… auch so ein neupelagonisches Unwort der Vereinheitlichung und Konformisierung.
-
Wenn soziale Sicherheiten unter Ihrer Verantwortung systematisch ausgehöhlt werden, darf es kaum verwundern, dass der Wähler Ihnen zunehmend das Vertrauen entzieht. Und genau das sehen wir.
Die PROGRES hat als erste Partei ein soziales Sicherungssystem eingeführt, welches die Jedinstvo nicht eingeführt hat. Sie verdrehen Fakten.
-
Wichtig ist aber ebenso, dass politische Realitäten anerkannt werden! Die absolute Mehrheit der Jedinstvo kommt nicht von ungefähr, sondern weil die Mehrheit der Wähler auch unzufrieden mit der Liberalisierung der Werktätigengrenze durch die PROGRES und deren Auswirkung waren.
Das hat zu ihrem Wahlsieg geführt? Sie vereinfachen massiv, das sollten sie in ihrem Amt und ihrer Verantwortung lieber nicht tun. Sie haben das Glück, dass Aressinien einen inkompetenten, inaktiven Präsidenten abgewählt hat. Pelagonien keine Gegenkandidat da war. Vor allem die Nationalen und Konservativen Kräfte haben nicht überzeugt. Davon profitieren sie, das erkenne ich an. Das heißt aber nicht, dass die breite Bevölkerung unzufrieden über die Liberalisierung ist.
-
Nein,eher vor 5.Tesla war ein ziemlicher Macher.
Das Machen endete relativ schnell hin zum verwalten.
-
Man muss aber auch erkennen, dass landwirtschaftliche Betriebe eine völlig andere Mitarbeiterstruktur haben als andere Betriebe. Man spricht vielleicht ab 20 Mitarbeitern von Großbetrieben. Das ist ja hanebüchen das mit einem Architekturbüro oder einem Softwareunternehmen überhaupt gesetzlich vergleichen zu können.
Dass also prinzipiell die NSS keine Probleme sieht, war daher klar! Wenn gleich weiter eine Politik der Kollektivierung gefördert wird. Wie sollen Kleinbauern denn auf Dauer gegen staatlich-geförderte Kollektive ankommen? -
Völlig unerklärlich, dass die Werktätigen lieber Macher statt Schurbler wählen.
Völlig unerklärlich wie sie auf die Idee kommen es wären Macher am Werke. Die Jedinstvo hat das Machen vor 10 Jahren beendet.
-
Freiheit nur für wenige ist keine echte Freiheit.
Freiheit, die nur im Kollektiv existiert, ist keine wirkliche Freiheit. Echte Freiheit beginnt beim Einzelnen und dem Recht, Ideen zu verfolgen, Unternehmen zu gründen, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen.
Wir glauben, dass soziale Absicherung notwendig ist, um niemanden zurückzulassen. Aber sie darf nicht das einzige Maß für Freiheit sein. Denn sonst reduziert man Freiheit auf Versorgung. Arbeiterselbstverwaltung mag Gleichheit schaffen, aber sie kann auch das Individuum fesseln. -
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem Beitritt Kaysterans zur Sozialistischen Bundesrepublik Severanien hat unsere Verfassung jedem Menschen das Recht auf soziale Sicherheit garantiert. Doch was ist in all den Jahren geschehen? Gar nichts. Unter den Regierungen der Jedinstvo blieb dieses Versprechen ein leeres Blatt Papier. Mehr als ein Jahrzehnt wurde geredet, vertagt, vertröstet - doch für die Bürgerinnen und Bürger änderte sich nichts.
Wir von PROGRES sagen: Es reicht. Wir setzen heute um, was die Jedinstvo nie zustande gebracht hat.
Mit dem Sozialversorgungsgesetz schaffen wir endlich klare Strukturen:
• eine verlässliche Rente,
• eine Kranken- und Pflegeversicherung für alle,
• und ein Grundeinkommen (Osnovni dohodak), das niemanden mehr durch das soziale Netz fallen lässt.
Während die Jedinstvo über Jahre nur Schlagworte in Wahlkämpfen benutzte, handeln wir. Während sie von Verantwortung sprach, aber keine übernahm, schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage, dass kein Mensch in Kaysteran im Alter, in Krankheit oder in Not allein gelassen wird.
Sehr geehrte Abgeordnete,
die Wahrheit ist: Die Jedinstvo hatte unzählige Gelegenheiten, diese Reform anzupacken. Doch sie hat versagt. Heute beweisen wir, dass eine moderne, liberale und progressive Politik nicht nur Worte macht, sondern Taten.
Das Grundeinkommen ist ein Bruch mit der Vergangenheit: kein Flickwerk aus Hilfen und Zuständigkeiten, sondern ein klares, einfaches Versprechen an jeden Bürger. Kaysteran lässt niemanden zurück.
Lassen Sie uns heute gemeinsam zeigen, dass Stillstand und Ausreden der Vergangenheit angehören. PROGRES steht für Fortschritt – und dieses Gesetz ist unser Beweis.
Vielen Dank.
-
Kann nur den Kopf schütteln, als sie die kyrillische NAPRED-Flagge sieht.
Was suchen nur die ganzen Vesteraner hier?
-
Sozialversorgungsgesetzes (SozVG)
Artikel 1 – Ziel und Grundsätze
(1) Dieses Gesetz regelt die grundlegende soziale Absicherung in der Republik Kaysteran auf der Grundlage der in der Verfassung verankerten Rechte und Prinzipien.
(2) Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern in Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage eine gesicherte Lebensgrundlage zu garantieren.
(3) Die Sozialversorgung erfolgt nach den Grundsätzen der Menschenwürde, Gleichheit, Solidarität, Eigenverantwortung und Transparenz.
Artikel 2 – Formen der Sozialversorgung
(1) Folgende Systeme werden eingeführt:
Rentenversicherung – Sicherung des Lebensunterhalts im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit.
Krankenversicherung – Anspruch auf medizinische Grundversorgung, Medikamente und Notfallhilfe.
Pflegeversicherung – Unterstützung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit.
Grundeinkommen (Osnovni dohodak) – ein garantiertes Mindesteinkommen für alle volljährigen Bürger, das unabhängig vom Beschäftigungsstatus gezahlt wird und die gesellschaftliche Teilhabe sichern soll.
(2) Das Grundeinkommen ist so ausgestaltet, dass es die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdeckt und durch Erwerbseinkommen ergänzt werden kann.
Artikel 3 – Anspruchsberechtigung
(1) Anspruch auf Leistungen haben alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kaysteran.
(2) Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt und Beitragszahlung können durch Gesetz oder völkerrechtlichen Vertrag einbezogen werden.
Artikel 4 – Organisation
(1) Die Durchführung obliegt der Kaysteranischen Sozialagentur (Kaysteranska socijalna agencija – KSA).
(2) Die KSA ist eine öffentliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und untersteht der Aufsicht des Hauses der Republik.
(3) Näheres zu Aufbau, Verwaltung und Verfahren regelt eine Durchführungsverordnung.
Artikel 5 – Finanzierung
(1) Die Sozialversorgung wird getragen durch:
Beiträge von Erwerbstätigen und Arbeitgebern, Steuern und solidarische Umlagen, staatliche Zuschüsse.
(2) Beiträge und Leistungen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um die Stabilität des Systems und die gerechte Lastenverteilung zu sichern.
Artikel 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
-
Sehr geehrte Damen und Herren der Abgeordneten,
heute möchte ich Ihnen ein wesentliches Gesetz vorlegen, das die Grundlage für eine gerechte und sozial verantwortliche Wirtschaft in unserer Republik Kaysteran bildet. Ein Gesetz zur Regulierung Privater Unternehmen ist ein entscheidender Schritt, um die wirtschaftliche Freiheit zu fördern und gleichzeitig den Schutz unserer Bürger vor Ausbeutung sicherzustellen.
In unserer schnelllebigen und dynamischen Wirtschaftswelt spielen private Unternehmen eine zentrale Rolle, jenseits von Fabriken mit Arbeitern. Sie treiben Innovation voran, schaffen Arbeitsplätze und tragen maßgeblich zum Wohlstand unserer Gesellschaft bei. Doch ohne angemessene Regelungen besteht die Gefahr, dass diese Unternehmen ihre Macht missbrauchen, Monopole bilden und Arbeitskräfte ausbeuten. Dies würde nicht nur die soziale Gerechtigkeit untergraben, sondern auch den sozialen Zusammenhalt und die Stabilität unserer Republik gefährden.
Die bisherigen Regulierungen des Bundes sind völlig unausreichend, eine Phantasie als sei man in der Volksrepublik Tchino - alles maßgeschneidert für Arbeiter und Bauer – als sei man in einem Propagandafilm er 1940er Jahre.
Unser Ziel ist es, eine Balance zu schaffen zwischen unternehmerischer Freiheit und sozialer Verantwortung. Das neue Gesetz setzt klare Grenzen für die Größe privater Unternehmen, indem es eine maximale Mitarbeiterzahl von 100 festlegt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Unternehmen in einer Größenordnung bleiben, die eine transparente und faire Verwaltung ermöglicht. Gleichzeitig bietet das Gesetz flexible Mechanismen zur Anpassung und Transformation, indem es Unternehmen die Möglichkeit gibt, bei Annäherung an diese Grenze Teile ihrer Geschäftstätigkeit in Genossenschaften auszulagern. Dies fördert eine schrittweise Umwandlung und stärkt die kollektive Verantwortung innerhalb unserer Wirtschaft.
Es ist unerlässlich, dass wir den Schutz der Arbeitnehmerrechte gewährleisten und verhindern, dass Menschen in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen gefangen sind. Dieses Gesetz verpflichtet private Arbeitgeber, faire Löhne zu zahlen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Dadurch sichern wir nicht nur das Wohlergehen unserer Bürger, sondern stärken auch den sozialen Zusammenhalt und die ökologische Nachhaltigkeit unserer Republik.
Leider hat der Bund bisher keine umfassenden Regelungen zur Kontrolle und Regulierung privater Unternehmen geschaffen. Diese Lücke hat zu einer fragmentierten Rechtslage geführt, in der regionale Unterschiede und Inkonsistenzen entstanden sind. Es ist die Verantwortung des Bundes, für eine einheitliche und gerechte Wirtschaftsordnung zu sorgen. Doch in Ermangelung dieser bundesweiten Maßnahmen übernimmt die Republik Kaysteran diese wichtige Aufgabe selbstständig. Dies entspricht der föderalen Struktur unserer Verfassung, die den Teilrepubliken das Recht zur Selbstverwaltung einräumt.
Wir stellen sicher, dass unsere Wirtschaft im Einklang mit den sozialistischen Grundprinzipien agiert, indem wir die Macht privater Unternehmen regulieren und die Rechte unserer Arbeitnehmer schützen. Dieses Gesetz ist ein Ausdruck unserer föderalen Autonomie und unseres Engagements für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.
Abschließend appelliere ich an alle Abgeordneten, dieses Gesetz zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Wirtschaft unserer Republik Kaysteran nicht nur floriert, sondern auch den Werten von Fairness, Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung entspricht. Mit diesem Gesetz legen wir den Grundstein für eine nachhaltige und gerechte wirtschaftliche Zukunft, die das Wohl aller Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
-
Danke Gospodin Prezidentij, werte MandatsträgerInnen und Anwesende,
dieses Gesetz zielt darauf ab, eine klare und strukturierte Grundlage für die wirtschaftliche Organisation in der Republik Kaysteran zu schaffen. Durch die Definition verschiedener Rechtsformen, einschließlich ihrer Bezeichnungen, wird die wirtschaftliche Vielfalt gefördert und gleichzeitig die Einhaltung der bundespolitischen Grundprinzipien sichergestellt. Die Regulierung der Rechtsformen ermöglicht eine ausgewogene Balance zwischen privater Initiative und kollektiver Verantwortung, was zur sozialen Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Stabilität beiträgt.
Die Einführung spezifischer Regelungen für private Unternehmen in der Republik Kaysteran ist essenziell, um eine gerechte wirtschaftliche Ordnung zu fördern und die Ausbeutung von Arbeitnehmern weiter zu verhindern. Diese Regelungen stellen sicher, dass private Unternehmen im Einklang mit sozialistischen Grundprinzipien agieren, indem sie faire Arbeitsbedingungen, Transparenz und soziale Verantwortung gewährleisten.
Per se liegt die Verantwortung beim Bund, umfassende und einheitliche Regelungen auf föderaler Ebene zu etablieren. Ohne diese bundesweiten Maßnahmen entsteht eine unzureichende Regulierung, die die Gefahr des Ausbleibens der Innovationskraft und des Unternehmertums mit sich bringen. Da der Bund hier nicht aktiv wurde, und Unternehmertum de facto verhindert, trotz des Verfassungsrechts nach Artikel 3 Absatz III der Bundesverfassung.
Dieser stellt klar, dass die Koexistenz verschiedener Eigentumsformen (staatliches, privates und genossenschaftlich-soziales Eigentum) gewährleistet ist. Dies bildet eine rechtliche Grundlage für die Existenz privater Unternehmen wie das D.o.o., denn Artikel 3 Absatz IV garantiert das Recht auf Eigentum, wobei Einschränkungen im Einklang mit den sozialen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft stehen. Private Unternehmen dürfen also Eigentum besitzen und wirtschaftlich tätig sein, solange sie den gesellschaftlichen Interessen dienen.
Ein D.o.o. oder EInzelunternehmen kann grundsätzlich gegründet werden, da die Bundesverfassung die Koexistenz privater Unternehmen erlaubt! Es muss jedoch sichergestellt werden, dass das Unternehmen nicht in den durch das Gesetz über die vereinigte Arbeit und die Bundesverfassung als unzulässig definierten Sektoren operiert. Und dass diese Unternhmen entsprechend eine Verantwortung übernehmen für ihre Arbeiter oder Arbeitnehmer auch vorgenossenschaftlich.Wir sprechen uns auch dafür aus, eine Vergenossenschaftlichung ab einer bestimmten Betriebsgröße zu regulieren. Dazu wird es ein weiteres Gesetz geben.
-
Gesetz zur Marktsteuerung von privaten Unternehmen in Kaysteran (MPU-Gesetz)
Präambel
Im Bestreben, die wirtschaftliche Freiheit zu fördern und gleichzeitig die sozialistischen Grundprinzipien der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu wahren, tritt dieses Gesetz in Kraft. Es regelt spezifisch die Rahmenbedingungen für private Unternehmen in der Republik Kaysteran, insbesondere hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und der Umwandlungsmöglichkeiten bei Wachstum.
Abschnitt 1 – Allgemeine BestimmungenArtikel 1 – Zweck des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der spezifischen Regulierung privater Unternehmen in der Republik Kaysteran, ergänzend zum Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Republik Kaysteran (WORK).
(2) Ziel ist es, die Gründung und den Betrieb privater Unternehmen zu fördern, während gleichzeitig die Kontrolle über größere Unternehmen im Einklang mit sozialistischen Prinzipien gewährleistet wird.
Abschnitt 2 – Mitarbeiterzahl und Unternehmensgröße
Artikel 2 – Mitarbeitergrenze für Private Unternehmen
(1) Private Unternehmen dürfen maximal 100 Arbeitnehmer beschäftigen.
(2) Die Zahl der Arbeitnehmer wird anhand der durchschnittlichen Vollzeitäquivalente über das Geschäftsjahr ermittelt.
Abschnitt 3 – Verpflichtungen und Umwandlung
Artikel 3 – Pflichten Privater Arbeitgeber
(1) Private Arbeitgeber sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem WORK-Gesetz einzuhalten, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und soziale Verantwortung.
(2) Zusätzlich müssen private Unternehmen:
a) Faire Löhne und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten.
b) Nachhaltige Geschäftspraktiken fördern.
Artikel 4 – Umwandlung bei Überschreitung der Mitarbeitergrenze
(1) Wird die festgelegte Grenze von 100 Arbeitnehmern oder Arbeitern im Jahresschnitt überschritten, ist die wirtschaftliche Einheit verpflichtet, ihre Rechtsform innerhalb von drei Monaten anzupassen.
(2) Dem Privatunternehmen ist es möglich, sein wirtschaftliches Erzeugnis zu lizenzieren an eine entsprechende Genossenschaft, Arbeitnehmergenossenschaft oder öffentliches Unternehmen.
Abschnitt 4 – Sanktionen und DurchsetzungArtikel 5 – Sanktionen bei Verstößen
(1) Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes können mit folgenden Sanktionen geahndet werden:
a) Geldstrafen entsprechend dem Umfang des Verstoßes.
b) Zwang zur sofortigen Umwandlung der Rechtsform ohne Möglichkeit zur Lizenzierung.
c) Temporäre Betriebsschließungen bei schweren oder wiederholten Verstößen.
(2) Die zuständigen Behörden sind befugt, Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Gesetzes zu ergreifen, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen und Audits.
Abschnitt 5 – Schlussbestimmungen
Artikel 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Artikel 7 – Aufhebung früherer Gesetze
Alle früheren Gesetze und Verordnungen, die diesem Gesetz widersprechen oder ähnliche Regelungen für private Unternehmen enthalten, werden hiermit aufgehoben.
Artikel 8 – Auslegung
Im Zweifelsfall hat die zuständige Behörde der Republik Kaysteran die Entscheidung über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes.