*Ist entsetzt, dass der Präsident mit dem Satan Alkohol im Bunde zu stehen scheint. 8o*
Beiträge von Husejn HadŠ¾iabdić
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Skandalös dies! Aber nur ein weiteres Indiz für den verrotteten Zustand unseres politischen und juristischen Systems, dass geradezu nach einer geistig-moralischen Wende schreit.
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Erst die ganze Zeit auf dem Feld, jetzt in den Bergen...man kann Ihnen zumindest nicht vorwerfen, dass Sie Ihre Heimat nicht kennen würden.
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Ich finde es auf jeden Fall lobenswert, dass dieser erster Gesetzesentwurf weiterhin das Bestehen bereits existierender privater, islamischer Wohlfahrtsorganisationen und Versicherungen möglich macht. Wir haben dort mir Takaful-Versicherungen, also Scharia-konformen Versicherungen die auf gegenseitige Unterstützung im Schadensfall basieren, in den letzten Jahren schon gute Strukturen geschaffen. Diese sollte der Staat nicht durch übermässigen Einfluss schädigen.
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*Freut sich über diese Initiative*
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Ich habe einige Punkte des Entwurfes angepasst.
Zitat
Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums§ 1 Jugendschutz
(1) Der Verkauf und der Ausschank von alkoholhaltigen Produkten an Jugendliche unter 21. Jahren ist untersagt.§ 2 Verkauf von Alkohol in Geschäften
(1) Alkohol darf nur in Geschäften verkauft werden, wenn die Eigentümer hierfür eine speziale Lizenz erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Lizenz geahndet.
(3) Alkoholische Produkte dürfen in einem Geschäft nur in einem vom Rest des Geschäftes abgetrennten Bereich verkauft werden.
(4) Alkoholische Produkte dürfen nur bis 9 Uhr Abends verkauft werden§ 3 Verkauf von Alkohol in Gaststätten
(1) Alkohol darf nur ausgeschenkt werden, wenn die Betreiber der Gaststätte hierfür eine speziale Schankgenehmigung erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Schankgenehmigung geahndet.
(3) Für den Alkoholausschank unter freien Himmel (z.B. bei Musik- oder Sportveranstaltungen) ist eine besondere Genehmigung erforderlich.
(4) Gaststätten dürfen nur bis 2 Uhr Nachts alkoholische Produkte ausschenken.§ 4 Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
(1) Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist verboten.§ 5 Alkoholreklame in der Öffentlichkeit
(1) Werbung und Sponsoringmaßnahmen jeglicher Art für alkoholische Produkte sind verboten.
(2) Das Zeigen von Alkoholkonsum in Film, Fernsehen und anderen Medien ist untersagt.§ 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Liebe Mitbürger,
Der Alkoholmissbrauch hat sich in Aressinien zu einer wahren Landplage entwickelt. Jugendliche verfallen zunehmend dem Alkoholismus und ganze Familien werden durch diese Geisel ruiniert. Schon der Koran warnt vor seinen Gefahren: „Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohl ergeben.“ (Sure 5:90)
Doch auch Nichtgläubige können ihre Augen kaum vor den sozialen und gesundheitlichen Folgen dieser Produkte verschliessen. Aus diesem Grund habe ich dieses Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums eingereicht.
Zitat
Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums§ 1 Jugendschutz
(1) Der Verkauf und der Ausschank von alkoholhaltigen Produkten an Jugendliche unter 25. Jahren ist untersagt.§ 2 Verkauf von Alkohol in Geschäften
(1) Alkohol darf nur in Geschäften verkauft werden, wenn die Eigentümer hierfür eine speziale Lizenz erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Lizenz geahndet.
(3) Alkoholische Produkte dürfen in einem Geschäft nur in einem vom Rest des Geschäftes abgetrennten Bereich verkauft werden.
(4) Alkoholische Produkte dürfen nur zwischen 4 Uhr Nachmittags und 9 Uhr Abends verkauft werden§ 3 Verkauf von Alkohol in Gaststätten
(1) Alkohol darf nur ausgeschenkt werden, wenn die Betreiber der Gaststätte hierfür eine speziale Schankgenehmigung erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Schankgenehmigung geahndet.
(3) Für den Alkoholausschank unter freien Himmel (z.B. bei Musik- oder Sportveranstaltungen) ist eine besondere Genehmigung erforderlich.
(4) Gaststätten dürfen nur bis 12 Uhr Nachts alkoholische Produkte ausschenken.§ 4 Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
(1) Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist verboten.§ 5 Alkoholreklame in der Öffentlichkeit
(1) Werbung und Sponsoringmaßnahmen jeglicher Art für alkoholische Produkte sind verboten.
(2) Das Zeigen von Alkoholkonsum in Film, Fernsehen und anderen Medien ist untersagt.§ 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft..
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Wer schweigt stimmt nicht immer zu...
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*Probiert Š½eljko Trumić zu überzeugen in Zukunft doch keinen Alkohol mehr zu schenken.*
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Schmutzige Geschäfte, halbnackte Frauen....welch Sittenverfall. Was ist nur aus unserem Land geworden?
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Was meinen Sie mit "solchen Tendenzen"? Das ich die Korruption und den Verfall von Sitte und Anstand anprangere? Ich glaube kaum, dass der Großmufti dagegen viel einzuwenden hat. Die Gegner meiner Worte sind wohl eher diejenigen, die mit Gier und Zügellosigkeit unser Land zugrunde richten.
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Der bekannte Publizist Husejn HadŠ¾iabdić hat zu einer Veranstaltung zum Thema "Der Islam in Aresinja" geladen. In der Veranstaltungshalle haben sich einige hunderte Zuhörer eingefunden.
Liebe Mitbürger,
Unser Land ist einer tiefen strukturellen Krise. Die Symptome sind überall zu sehen und können nur noch vordergründig durch farbenfrohe Bilder in den Medien maskiert werden. Dieses Problem ist jedoch nicht nur ökonomischer oder politischer Art, sondern die tiefere Ursache liegt in dem schleichenden moralischen Verfall unseres Landes.
Es ist kaum noch möglich den Fernseher anzumachen ohne mit halbnackten Frauen, extroverten Homosexuellen oder anderen Sittenlosigkeiten konfrontiert zu werden. Unsere Medien sind vollkommen sexualisiert und bieten allen Perversitäten ein breites Forum zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ich will hier nicht das Fernsehen verteufeln, aber so wie wir es heute haben ist es nichts anderes als eine 24-stündige Reklamesendung für hirnlose Lustbefriedigung jeglicher Art.
Aber das Problem sind nicht nur die Medien. Auch auf andere Weise manifestiert sich der moralische Verfall unseres Landes. Wenn ich an einem Abend durch unsere Altstadt laufe sehe ich überall halbtrunkene Jugendliche. Der Konsum von Rauschgiften steigt ebenfalls. Eine ganze Generation flieht sich in einen vordergründigen Lustgewinn um der Tristesse der Realität zu entkommen.
Und auch da muß man sich schon nach den Gründen fragen: liegt es an einer sogenannten “liberalen†Erziehung, die schon Minderjährige bis spät abends Alkohol trinken lässt? Liegt es an den Medien für die man nur “modern†ist wenn man sich der Promiskuität hingibt? Oder liegt es am Mangel von Vorbildern für die Jugend in einem Land wo sich selbst der Präsident dem Alkohol und Dirnen hingibt?
Wahrscheinlich sind es all diese Faktoren die uns in diese scheinbar hoffnungslose Lage gebracht haben. Aber es gibt Hoffnung. Die Antwort auf all unsere Probleme sind die Worte Allah’s und seines Propheten, gepriesen sei sein Name. Der Weg aus unser Misere ist schon vorgegeben, wir müssen ihm nur folgen. Wenn Aresinija wieder den Weg zurückfindet zum Glauben können wir gemeinsam nach vorne schreiten und hat unsere Jugend wieder ein Zukunft.
Darum möchte ich Sie alle dazu einladen wieder die heilige Schrift in die Hand zu nehmen und sie in ihr Herz zu lassen. Und lassen Sie sich nichts von den Leuten erzählen, die den Glauben als altmodisch lächerlich machen wollen. Wenn modern sein Drogenkonsum und sexuelle Zügellosigkeit bedeutet ist es keine Schande altmodisch zu sein. Doch erst wenn Aresinija sich erneut zum wahren Glauben bekennt wird es wieder wahrhaft blühen.
Lautes, anhaltendes Klatschen im Saal.