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Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz
§ 1 - Änderungen
(1) Das Hochschulgesetz wird wiefolgt geändert:
- "der Republik Vesteran" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Vesterans" in "Severaniens";
- "vesteranischen" in "severanischen";
- "ratelonischen und ausländischen" in "ausländischen".
(2) Die Schlussbestimmungen des HSG werden gestrichen.
(3) Das Gesetz wird in Hochschulrahmengesetz (HRG) umbenannt.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.