Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 - Beratung des Antrags der Regierung - Gesetzesänderungsantrag zum Kommunalgesetz.
Gesetzesänderungsantrag zum Kommunalgesetz (KommG-V)
§ 1 Änderung von Abschnitt II – Gemeinden und Städte
- § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert: „Der Bürgermeister wird auf Vorschlag der Zentralregierung bestellt.“
- § 5 wird wie folgt neu gefasst: „Die Gemeinden sind insbesondere zuständig für die Durchführung geplanter Infrastruktur-, Bildungs- und Sozialmaßnahmen sowie die Anpassung lokaler Programme innerhalb definierter gesetzlicher Vorgaben. Die Meldung lokaler Anliegen an die Zentralregierung bleibt weiterhin Aufgabe der Gemeinden.“
§ 2 Änderung von Abschnitt III – Bezirke
- § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Bezirksversammlung ist beratend.“
- § 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Der Bezirksvorsteher wird vom Premijer ernannt oder bestätigt.“
- § 9 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt: „Die Bezirke überwachen die Umsetzung staatlicher Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitswesen, Schulen, Verkehr und Katastrophenschutz.“
- § 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert: „Die Budgetplanung der Bezirke erfolgt in Abstimmung mit der Zentralregierung.“
§ 3 Änderung von Abschnitt IV – Regionen
- § 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Der Upravnik wird vom Premijer ernannt.“
- § 12 Absatz 1–2 werden wie folgt geändert: „Die Regionen sind insbesondere zuständig für die Umsetzung zentraler Projekte in Landwirtschaft, Infrastruktur, Energie und Raumordnung sowie die Aufsicht über Bezirke und Gemeinden im Rahmen staatlicher Vorgaben.“
Ich eröffne die 5 Tage dauernde Aussprache,Das Wort hat Snežana Jelić als Antragstellerin für die Regierung von der Fraktion NAPRED.