Aussprache:Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera

  • Bürger Vesterans,verehrte Abgeordnete,liebe Zuschauer!

    Hiermit eröffne ich die heutige Sitzung der Narodna Skupstina,wir treten in die Tagesordnung ein und kommen zum Tagesordnungspunkt 1:Aussprache zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera,Antrag der Fraktion PROGRES.

    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)

    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.

    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.

    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.

    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.

    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2

    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3

    Mit der Verkündung des Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.


    Der Antragsteller und Premijer Goran Kovač hat das Wort.

  • Sehr geehrter Premijer Kovac,bevor Sie mit Ihrer Rede beginnen,möchte ich auf einige Rechtschreibfehler im Antrag hinweisen.Ich bitte daher um entsprechende Überarbeitung vor der Abstimmung.

    schaltet per Knopfdruck sein Mikrofon aus und das Mikrofon am Rednerpult an

  • Vielen Dank für den Hinweis, hier die korrigierte Fassung:

    Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera


    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)


    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministri) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstens bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.


    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führen die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severanien, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.


    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der älteste Staatsminister den Vorsitz.


    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2


    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3


    Mit der Verkündung dieses Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.

  • Die Regierung möchte die Initiative der Domovina zu Ende bringen, die es klar ermöglicht Staatsminister zu ernennen und ebenfalls eine Vertretung. Darüberhinaus möchte Vesteran sich dem sechsmonatigen Zyklus der Wahlen auf Republiksebene angleichen, welche bereits in den anderen Republiken ebenfalls umgesetzt wurden.

  • Danke.

    Ich habe eine Frage:

    Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.

    Wie wird das genau geregelt?Ist eine einfache,qualifizierte…Mehrheit nötig?Zudem haben wir keine National-,sondern eine Volksversammlung.

  • Danke.

    Ich habe eine Frage:

    Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.

    Wie wird das genau geregelt?Ist eine einfache,qualifizierte…Mehrheit nötig?Zudem haben wir keine National-,sondern eine Volksversammlung.

    Eine einfache Mehrheit.


    Nein, es handelt sich um die Nationalversammlung, das ist in der Verfassung eindeutig so formuliert.


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