[2024-08] Gesetz zur Marktsteuerung von privaten Unternehmen in Kaysteran (MPU-Gesetz)

  • Die Regierung möchte über das folgende Gesetz debattieren:

    Gesetz zur Marktsteuerung von privaten Unternehmen in Kaysteran (MPU-Gesetz)

    Präambel

    Im Bestreben, die wirtschaftliche Freiheit zu fördern und gleichzeitig die sozialistischen Grundprinzipien der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu wahren, tritt dieses Gesetz in Kraft. Es regelt spezifisch die Rahmenbedingungen für private Unternehmen in der Republik Kaysteran, insbesondere hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und der Umwandlungsmöglichkeiten bei Wachstum.


    Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen



    Artikel 1 – Zweck des Gesetzes


    (1) Dieses Gesetz dient der spezifischen Regulierung privater Unternehmen in der Republik Kaysteran, ergänzend zum Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Republik Kaysteran (WORK).


    (2) Ziel ist es, die Gründung und den Betrieb privater Unternehmen zu fördern, während gleichzeitig die Kontrolle über größere Unternehmen im Einklang mit sozialistischen Prinzipien gewährleistet wird.

    Abschnitt 2 – Mitarbeiterzahl und Unternehmensgröße

    Artikel 2 – Mitarbeitergrenze für Private Unternehmen


    (1) Private Unternehmen dürfen maximal 100 Arbeitnehmer beschäftigen.


    (2) Die Zahl der Arbeitnehmer wird anhand der durchschnittlichen Vollzeitäquivalente über das Geschäftsjahr ermittelt.



    Abschnitt 3 – Verpflichtungen und Umwandlung


    Artikel 3 – Pflichten Privater Arbeitgeber


    (1) Private Arbeitgeber sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem WORK-Gesetz einzuhalten, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und soziale Verantwortung.


    (2) Zusätzlich müssen private Unternehmen:


    a) Faire Löhne und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten.

    b) Nachhaltige Geschäftspraktiken fördern.


    Artikel 4 – Umwandlung bei Überschreitung der Mitarbeitergrenze


    (1) Wird die festgelegte Grenze von 100 Arbeitnehmern oder Arbeitern im Jahresschnitt überschritten, ist die wirtschaftliche Einheit verpflichtet, ihre Rechtsform innerhalb von drei Monaten anzupassen.


    (2) Dem Privatunternehmen ist es möglich, sein wirtschaftliches Erzeugnis zu lizenzieren an eine entsprechende Genossenschaft, Arbeitnehmergenossenschaft oder öffentliches Unternehmen.



    Abschnitt 4 – Sanktionen und Durchsetzung


    Artikel 5 – Sanktionen bei Verstößen


    (1) Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes können mit folgenden Sanktionen geahndet werden:


    a) Geldstrafen entsprechend dem Umfang des Verstoßes.

    b) Zwang zur sofortigen Umwandlung der Rechtsform ohne Möglichkeit zur Lizenzierung.

    c) Temporäre Betriebsschließungen bei schweren oder wiederholten Verstößen.


    (2) Die zuständigen Behörden sind befugt, Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Gesetzes zu ergreifen, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen und Audits.


    Abschnitt 5 – Schlussbestimmungen


    Artikel 6 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


    Artikel 7 – Aufhebung früherer Gesetze

    Alle früheren Gesetze und Verordnungen, die diesem Gesetz widersprechen oder ähnliche Regelungen für private Unternehmen enthalten, werden hiermit aufgehoben.


    Artikel 8 – Auslegung

    Im Zweifelsfall hat die zuständige Behörde der Republik Kaysteran die Entscheidung über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes.


    Die Ministerin hat das Wort!

  • Sehr geehrte Damen und Herren der Abgeordneten,


    heute möchte ich Ihnen ein wesentliches Gesetz vorlegen, das die Grundlage für eine gerechte und sozial verantwortliche Wirtschaft in unserer Republik Kaysteran bildet. Ein Gesetz zur Regulierung Privater Unternehmen ist ein entscheidender Schritt, um die wirtschaftliche Freiheit zu fördern und gleichzeitig den Schutz unserer Bürger vor Ausbeutung sicherzustellen.


    In unserer schnelllebigen und dynamischen Wirtschaftswelt spielen private Unternehmen eine zentrale Rolle, jenseits von Fabriken mit Arbeitern. Sie treiben Innovation voran, schaffen Arbeitsplätze und tragen maßgeblich zum Wohlstand unserer Gesellschaft bei. Doch ohne angemessene Regelungen besteht die Gefahr, dass diese Unternehmen ihre Macht missbrauchen, Monopole bilden und Arbeitskräfte ausbeuten. Dies würde nicht nur die soziale Gerechtigkeit untergraben, sondern auch den sozialen Zusammenhalt und die Stabilität unserer Republik gefährden.


    Die bisherigen Regulierungen des Bundes sind völlig unausreichend, eine Phantasie als sei man in der Volksrepublik Tchino - alles maßgeschneidert für Arbeiter und Bauer – als sei man in einem Propagandafilm er 1940er Jahre.


    Unser Ziel ist es, eine Balance zu schaffen zwischen unternehmerischer Freiheit und sozialer Verantwortung. Das neue Gesetz setzt klare Grenzen für die Größe privater Unternehmen, indem es eine maximale Mitarbeiterzahl von 100 festlegt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Unternehmen in einer Größenordnung bleiben, die eine transparente und faire Verwaltung ermöglicht. Gleichzeitig bietet das Gesetz flexible Mechanismen zur Anpassung und Transformation, indem es Unternehmen die Möglichkeit gibt, bei Annäherung an diese Grenze Teile ihrer Geschäftstätigkeit in Genossenschaften auszulagern. Dies fördert eine schrittweise Umwandlung und stärkt die kollektive Verantwortung innerhalb unserer Wirtschaft.


    Es ist unerlässlich, dass wir den Schutz der Arbeitnehmerrechte gewährleisten und verhindern, dass Menschen in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen gefangen sind. Dieses Gesetz verpflichtet private Arbeitgeber, faire Löhne zu zahlen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Dadurch sichern wir nicht nur das Wohlergehen unserer Bürger, sondern stärken auch den sozialen Zusammenhalt und die ökologische Nachhaltigkeit unserer Republik.


    Leider hat der Bund bisher keine umfassenden Regelungen zur Kontrolle und Regulierung privater Unternehmen geschaffen. Diese Lücke hat zu einer fragmentierten Rechtslage geführt, in der regionale Unterschiede und Inkonsistenzen entstanden sind. Es ist die Verantwortung des Bundes, für eine einheitliche und gerechte Wirtschaftsordnung zu sorgen. Doch in Ermangelung dieser bundesweiten Maßnahmen übernimmt die Republik Kaysteran diese wichtige Aufgabe selbstständig. Dies entspricht der föderalen Struktur unserer Verfassung, die den Teilrepubliken das Recht zur Selbstverwaltung einräumt.


    Wir stellen sicher, dass unsere Wirtschaft im Einklang mit den sozialistischen Grundprinzipien agiert, indem wir die Macht privater Unternehmen regulieren und die Rechte unserer Arbeitnehmer schützen. Dieses Gesetz ist ein Ausdruck unserer föderalen Autonomie und unseres Engagements für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.


    Abschließend appelliere ich an alle Abgeordneten, dieses Gesetz zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Wirtschaft unserer Republik Kaysteran nicht nur floriert, sondern auch den Werten von Fairness, Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung entspricht. Mit diesem Gesetz legen wir den Grundstein für eine nachhaltige und gerechte wirtschaftliche Zukunft, die das Wohl aller Bürger in den Mittelpunkt stellt.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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