In Übereinstimmung mit Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 der Verfassung schreibe ich hiermit Wahlen zum Premier aus.
Artikel 2 – Der Premijer.
(2) Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählt
Kandidaturen können bis zum 10.8 eingereicht werden