Gesetz zur Änderung der Bundesverfassung

  • Zur Debatte steht folgender Antrag des Abgeordneten Ilievski.


  • Werte Genossen und Kollegen,


    wir sollten für einfache und schlanke Strukturen sorgen, jedoch zugleich die bewährte demokratische und föderalistische Staatsordnung stärken.


    Als Bundesparlament besteht künftig der Rat der Republiken. Dieser wird aus der gleichen Anzahl von Vertretern gebildet, die in den Republiken gewählt werden, die unmittelbar der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien angehören.


    Ich bitte um Zustimmung!

    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


    Edinstvo.png

  • Liebe Genossen, verehrte Kollegen,


    diesem Antrag stehe ich kritisch gegenüber. In Wirklichkeit verschlankt der Antrag die Strukturen nicht wesentlich, beraubt uns aber der Verhältniswahl, die im Gegensatz zur Mehrheitswahl in den Republiken steht. Wenn ich das richtig verstehe, werden die Präsidenten der Teilrepubliken zukünftig nach dem gleichen Modus gewählt wie die Abgeordneten der einen verbleibenden Kammer des Bundesparlamentes.

  • Werte Genossen und Kollegen,


    die Verhältniswahl ist mitnichten ausgeschlossen. Nur gibt es dann statt eines (Bundes-)Wahlkreises vier Wahlkreise auf Republikebene.


    Die genaue Ausgestaltung wird in einem Gesetz geregelt. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel lässt verschiedene Wahlsysteme zu.

    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


    Edinstvo.png

  • Liebe Genossen, werte Kollegen,


    wir könnten auch den Bundesrat nach dem Grabenwahlsystem bestimmen: Vier direkt gewählte Abgeordnete der Republiken plus fünf nach Verhältniswahl.


    Damit hätten wir eine Kammer mit einem Vorsitzenden. Die aktuelle Regelung ist in der Tat etwas umständlich.

  • Beim Grabenwahlsystem wird ein Teil der Sitze in Einpersonenwahlkreisen vergeben und der andere nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts. Beide Wahlverfahren werden nebeneinander und ohne Verrechnung miteinander angewandt. Zwischen beiden Arten, ins Parlament zu kommen, besteht also ein Graben.


    Auf Severanien übertragen bedeutet dies, dass jede Republik einen Abgeordneten im Mehrheitsverfahren bestimmt (jede Republik bildet einen Einerwahlkreis) und z.B. fünf Abgeordnete landesweit durch Verhältniswahl bestimmt werden.

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